Vatikan: Hostien müssen Gluten enthalten
Hostien müssen einen minimalen Anteil an Gluten enthalten, damit sie an Gläubige verteilt werden können. Genmanipulierter Weizen ist für die Herstellung von Hostien für die Kommunion erlaubt, wie der Vatikan in einem am Samstag bekannt gemachten Schreiben der Kongregation für die Sakramente, das an die Bischöfe aller Welt adressiert war, klarstellte.
Keine Hostien für Zöliakie-Kranke
Der Glutenanteil der Hostie könne auch äußerst gering sein, er müsse jedoch vorhanden sein, hieß es. Wegen des Glutens in den Hostien können viele Zöliakie-Kranke diese nicht empfangen. Allerdings könnten zöliakiekranke Katholiken die Kommunion auch nur in Gestalt des Weines empfangen, so der Vatikan.
Zöliakie beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Eiweiß Gluten, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt. Laut Kirchenrecht müssen Hostien einen gewissen Grad an Gluten enthalten.