Sport

Privilegiendebatte aus dem Weltraum

Felix Baumgartner und die Behörden – das war schon immer eine schwierige Beziehung. Als einer der besten Base-Jumper dieses Planeten musste sich der mittlerweile 44-Jährige schon ein ums andere Mal von Sicherheitskräften und Behörden davonstehlen, seit vergangenem Wochenende sitzt dem Salzburger die österreichische Finanz im Nacken.

In dem Fall geht es um ein steuerliches Privileg, das Spitzensportlern in Österreich seit einigen Jahren zusteht (siehe rechts unten); und es geht um eine "schützende Hand", die ein ehemaliger Finanzstaatssekretär über Baumgartner ausgebreitet haben soll.

Offener Ausgang

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Erst diese Woche erklärte Baumgartner, dass er beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) eine Klärung seines Falles beantragt habe. Dabei geht es um die Frage, ob die Steuervorteile aus dem "Sportler-Erlass" Baumgartner zustehen oder nicht.

Die Thematik gewann an Schärfe, als Österreichs Spitzensportler ins Zentrum der Kritik rückten: Werden sie vom Finanzamt zu sehr begünstigt? Nein, sagt nicht nur Ex-Tennis-Star Thomas Muster: "Dem Sportler bleiben höchsten 20 Jahre Zeit, um Höchstleistungen zu bringen und mit Spitzensport Geld zu verdienen."

Viele Argumente

Als aktuelles Beispiel fällt der ehemaligen Nummer eins der Welt Branchenkollege Jürgen Melzer ein: "Er muss ebenfalls Geld für ein Leben nach der Karriere verdienen, er zahlt in rund fünfzehn Jahren genug Steuern, mehr als andere im ganzen Leben", sagte Muster. Zum Fall Baumgartner sagt der 45-jährige Steirer: "Meiner Meinung nach ist das auch Spitzensport, was er leistet."

Im österreichischen Steuergesetz ist der Begriff Sportler freilich genau definiert und besagt, dass nur solche, die einen Wettstreit gegen die Zeit oder gegen Menschen bestreiten, als Sportler gelten.

Heinz Jaitler, seit 26 Jahren Steuerberater des österreichischen Skiverbandes, kritisiert die Kritiker, zumal immer wieder der oberflächliche Eindruck entstehe, wonach Sportler generell nur 17 Prozent Steuern zahlen. Er nennt drei Argumente:

Erstens gelte der Erlass nur für Athleten, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben und mehr als 51 Prozent ihrer Wettkampf-Einsätze im Ausland haben.

Zweitens werden Skifahrern, die etwa in den USA gewinnen, schon vom US-Fiskus 25 Prozent des Preisgeldes abgezogen.

Drittens komme bei Leichtathleten oder Schwimmern, die nur monatelang im Ausland trainieren, der Erlass ebenso wenig zur Anwendung wie bei Fußballern. Letztere werden als Vereinsangestellte genau so zur Kasse gebeten wie jeder normale Arbeitnehmer auch.

Eingeführt wurden die Steuererleichterungen für Skiläufer erstmals in der Ära von Franz Klammer. Tatsächlich standen und stehen viele Profis nach Karriereende vor dem Nichts. "Armin Assinger oder Hansi Hinterseer sind nur die Ausnahmen", betont Jaitler.

Felix Baumgartner hat laut eigenen Angaben längst ausgesorgt und ist in die Schweiz umgesiedelt: "Dort gehst du zum Finanzminister, machst etwas aus, bekommst es schriftlich, und das hält. Der will gar nicht wissen, was du verdienst. Der will nur ein Mal im Jahr, dass du diese Summe zahlst. Und fertig", sagte er im Juli 2012 dem Standard.

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Sportler-Erlass: Im Dezember 2000 trat vom Finanzminister eine Verordnung zur Ermittlung des Einkommens von Sportlern ("Sportler-Erlass") in Kraft. Dadurch kommen Spitzensportler in den Genuss von Steuererleichterungen.

Wenn Athleten überwiegend bei Sportveranstaltungen im Ausland auftreten, müssen sie nur ein Drittel ihrer Einkünfte aus Preisgeldern und Werbeverträgen versteuern. Das entspricht einem Steuersatz von maximal 17 Prozent. Ebenfalls geregelt ist, wer als Spitzensportler gesehen wird. Der Base-Jumper Felix Baumgartner fällt laut Finanzamt nicht in diese Kategorie.