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Ab 1. Jänner 2014 müssen Autofahrer in der Schweiz auch tagsüber das Licht einschalten. Zulässig sind Tagfahrleuchten, oder, falls diese nicht vorhanden sind, das Abblendlicht. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einer Strafe von 40 Schweizer Franken (ca. 33 Euro) rechnen. © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
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30.12.2013

Neue Bestimmungen im Ausland

Was Reisende 2014 beachten müssen: Von Lichtpflicht in der Schweiz bis zur Einreisesteuer in Thailand.