In diesen Urlaubsländern gibt es die meisten Flugverspätungen

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In diesen Urlaubsländern gibt es die meisten Flugverspätungen

Die Freude auf den Sommerurlaub ist groß, und dann das: Der Flieger hat massiv Verspätung. Oder noch schlimmer, der Flug fällt aus. Doch in welchem Urlaubsland müssen sich Reisende am häufigsten auf Flugprobleme einstellen? Dieser Frage ist das Fluggasthelfer-Portal AirHelp auf den Grund gegangen. Ergebnis: Tunesien-Urlauber müssen sich am ehesten auf Flugprobleme einstellen.

Demnach waren vier von zehn Flügen in der nordafrikanischen Destination während des Analysezeitraumes unpünktlich: Insgesamt starteten rund 1.900 aller 4.700 analysierten Flüge mindestens 15 Minuten verspätet oder fielen aus. Das ist der schlechteste Wert aller analysierten Urlaubsländer. Die zweitmeisten Flugprobleme gab es in Portugal, die drittmeisten an den Flughäfen von Ägypten. In Spanien sind Fluggäste seltener Flugproblemen ausgesetzt.

Österreich belegt im Vergleich aller 15 Nationen den siebten Platz. Von rund 3.100 gestarteten Flügen war knapp jeder vierte (24,5 Prozent) unpünktlich. Damit liegen die Flughäfen des Landes über dem Untersuchungsdurchschnitt von 21,9 Prozent. Innerhalb des Untersuchungszeitraums hatten dabei rund 25.400 Passagiere einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Das bedeutet, dass ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet war oder sogar ausgefallen ist und die jeweilige Airline für diese Verspätung verantwortlich war. 

"Für die kommenden Wochen haben die Belegschaften mehrerer Airlines bereits Streiks angedroht", sagt Laura Kauczynski, Unternehmenssprecherin von AirHelp. "Unter anderem deshalb erwarten wir, dass die Anzahl an Flugverspätungen und -ausfällen in vielen beliebten Urlaubsländern sogar noch zunehmen wird."

Wann hat man Anspruch auf Entschädigung?

Wer von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen ist, sollte daher unbedingt prüfen, ob er Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch die verantwortliche Airline hat. Im Falle eines stark verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU und, im Falle von Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Airline muss dabei selbst für die Verzögerung des Flugbetriebs verantwortlich sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch. 

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Info: Das Verbraucherportal hat mehr als drei Millionen Flugbewegungen in 14 beliebten Urlaubsländern und Österreich seit Beginn des Sommerflugplanes, am 31. März, bis zum 15. Juni 2019 analysiert.