Politik

Pilz zu Eurofighter: "Glatte Schiebung"

Für Herbert Scheibner war es ein "normales Geschäft": Ein Jahr lang, ab September 2010, hat der BZÖ-Abgeordnete 5000 Euro von der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH kassiert - für seine Kontakte in den arabischen Raum. Die vergangene Woche bekannt gewordenen Zahlungen sind aber auch Anlass, den Kauf der Eurofighter-Abfangjäger durch die Republik noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Immerhin war Scheibner damals Verteidigungsminister. Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz hat nun im Archiv der Unterlagen aus dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss gekramt - und dabei Hinweise auf einen konkreten Bestechungs-Verdacht gefunden. Scheibner soll per Ministerweisung dafür gesorgt haben, dass Eurofighter und die Saab-Gripen nicht frühzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. Beide haben bei der ersten Ausschreibung Muss-Bestimmungen nicht erfüllt und wären damit aus dem Rennen gewesen. Dass sie von einer nachträglichen Änderung der Ausschreibung profitierten, ist bekannt. Neu ist ein Protokollvermerk mit Scheibners Weisung. "HBM (= Herr Bundesminister, Anm.) wünscht Typenentscheidung bis Ende Mai/Anfang Juni. Ausscheidung eines Bieters wäre aus Konkurrenzgründen zu vermeiden" , heißt es in einem Protokoll-Entwurf über ein Gespräch des Leiters der Bewertungskommission mit Scheibner. In der endgültigen Protokoll-Fassung ist der Satz gestrichen.

"Druck"

Dazu passt laut Pilz ein Schreiben von Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly an den britischen Rüstungskonzern BAE, der sowohl an Eurofighter wie auch an Saab beteiligt ist. In dem nach der Vergabe geschriebenen Brief heißt es, dass das erste Angebot von Saab/BAE unvollständig gewesen sei - Mensdorffs Firma MPA "übte jedoch Druck aus mit dem Resultat, dass die erste Ausschreibung storniert wurde (...) und eine neue Ausschreibung ausgestellt wurde." Und weiter: "Die zweite Ausschreibung gewährte Eurofighter die Gelegenheit zur Angebotsabgabe." Pilz' Schluss aus den beiden Papieren: "Glatte Schiebung." Das BZÖ wies die Vorwürfe als "Blödsinn" zurück. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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