Politik

Korruption: "Anfüttern" soll strafbar werden

Der Klubobmann der ÖVP, Karlheinz Kopf, bestätigte am Donnerstag, dass es beim Anfüttern eine gesetzliche Änderung geben soll; das Justizministerium hat bereits einen Gesetzesvorschlag in Vorbereitung. Auch SPÖ-Klubchef Josef Cap befürwortet eine Änderung. Einzige Einschränkung: "Die Regel muss praktikabel sei."

Grob gesagt geht es beim "Anfüttern" um Gefälligkeiten, Einladungen oder größere Geschenke, die etwa Unternehmen Politikern zukommen lassen, um sie gefällig zu stimmen. Bereits 2008 wurden Zuwendungen an Amtsträger und Politiker generell verboten. Das Verbot wurde 2009 aber insofern gelockert, als Zuwendungen seither nur strafbar sind, wenn es einen unmittelbaren Zusammenhang mit einem – späteren – Amtsgeschäft gibt.

Bis Sommer, sagt Cap, soll das Anfüttern in der neuen, reformierten Version wieder strafbar sein.

Aufregung um Diversion

Kurzfristige Aufregung verursachte eine Neuerung, die das Justizministerium im Zuge des Sparpakets anpeilt. Ministerin Beatrix Karl will für Vermögens-, Amts- und Korruptionsdelikte eine neue Form der Diversion einführen, bei der die Staatsanwaltschaft auf ein Verfahren und Strafen verzichten kann, wenn der Beschuldigte eine Geldbuße leistet.

Strafrechtsexperten warnen nun davor, dass sich Beschuldigte wie Karl-Heinz Grasser künftig von einer Strafverfolgung freikaufen können. Dem widersprachen Ministerium und Experten aus der Praxis. "Auf Fälle wie Grasser oder Gorbach ist die Neuerung überhaupt nicht anwendbar", sagt Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Ministerium zum KURIER. Diversion setze voraus, dass "kein schweres Unrecht" vorliege, dass der Schaden an den Opfern wieder gutgemacht werde – und dass die Beschuldigten einsichtig seien. All das ist in den aktuellen Causen nicht gegeben.

Den Sinn der Neuerung erklärt Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, an einem Beispiel: "Eine 16-Jährige, die in einem Amt arbeitet und im Melderegister nachschaut, wo ihr Ex-Freund wohnt, ist jetzt ein Fall für einen Schöffensenat." Die Schwere des Delikts, aber auch die Zeit, die Einvernahmen und Prozess in Anspruch nehmen, rechtfertigen für Geyer den Aufwand nicht. Mit der Neuerung könne man die Staatsanwälte für "große Fälle" freispielen.

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