Wirtschaftsbund: "Nichtregierungsorganisationen sollen Spenden offen legen"
Von Johanna Hager
Das türkis-grüne Klimaziel ist hehr – der Weg dorthin wird schwierig. Und das liegt auch am Koalitionsklima, wie es scheint.
Bis 2030 soll Strom in Österreich (bilanziell) zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen kommen, aus Biomasse, Wasser-, Windkraft oder Fotovoltaik. Ehe allerdings an den Bau von Sonnenkollektoren, Windparks oder Biomasseanlagen gedacht werden kann, muss selbiger erst genehmigt werden.
Die dafür erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) dauern: Laut Umweltbundesamt vom Antrag bis zur Entscheidung der UVP-Behörde im Durchschnitt (der Jahre 2009 bis 2018) 13,5 Monate.
Zu lange, wie Kurt Egger, Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes (WB) findet. „Leider hängen Wind- und Wasserkraftwerke ewig in der Schleife, weil anerkannte Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Bürgerbeteiligungen diese blockieren.“ Das Hochwasser in Hallein habe gezeigt, welche Folgen lange UVP-Verfahren habe, sagt Egger, der damit das seit 2016 dauernde Genehmigungsverfahren für ein Hochwasserschutzprojekt in Hallein anspricht.
Um die Verfahrensdauer zu beschleunigen, müssten, so der WB-Generalsekretär, „NGO mehr in die Pflicht genommen und UVP-Verfahren generell reformiert werden“.
Egger ist damit ganz auf Linie mit Tirols Landeshauptmann Günther Platter und Staatssekretär Magnus Brunner. Die ÖVP-Politiker forderten jüngst die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler via Medien dazu auf, das UVP-Gesetz zu novellieren. „Wer Ja zu Klimaschutz und Energiewende sagt, der muss auch Ja zu schnelleren Genehmigungsverfahren sagen“, sagt Brunner in einem APA-Interview in Richtung Gewessler. Die Klimaministerin kündigte am Samstag an, eine Arbeitsgruppe einsetzen zu wollen, wie UVP effizienter und schneller gemacht werden können. WB-Generalsekretär Egger hat die ersten Forderungen im Talon.
Er vermisst nicht nur Tempo, sondern auch Transparenz bei Nichtregierungsorganisationen, die eine Parteistellung in UVP-Verfahren haben. Sie können vom Antrags-, Einwendungs-, Beweisaufnahme- und Rechtsmittelrecht Gebrauch machen und haben Akteneinsicht. Dies führe, so die Argumentationslinie des Wirtschaftsbundes, in der Praxis oft dazu, dass NGO in den Verdacht kommen, instrumentalisiert zu werden und nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund von Auftraggebern zu handeln.
Doppelmoral?
„Umweltorganisationen haben in der Vergangenheit oft von ihren Rechten in UVP-Verfahren Gebrauch gemacht und damit infrastrukturellen und wirtschaftlichen Fortschritt verzögert“, sagt Egger. Es sei „an der Zeit, neben Rechten auch Pflichten für NGO einzuführen und ihre Doppelmoral hinsichtlich Transparenz abzuschaffen“.
Geht es nach dem Wirtschaftsbund, sollen Nichtregierungsorganisationen wie politische Parteien behandelt werden und künftig Großspenden bzw. -aufträge ab einem Wert von 2.500 Euro offenlegen müssen. Die Meldungen sollten nach Eggers Dafürhalten einmal jährlich an das Klimaministerium gemeldet werden. Legt eine Organisation die Daten nicht offen, so solle die Aberkennung der Parteistellung drohen.
„Mehr Transparenz bei anerkannten NGO als Voraussetzung für ihre Parteistellung ist ein Punkt, wie wir UVP-Verfahren fairer gestalten können“, so Egger.
Allerdings: Kürzere UVP-Verfahren könnten auch in einem anderen Bereich für Furor(e) sorgen, denn sie sind bei allen Infrastrukturprojekten unabdingbar. So auch bei den Asfinag-Bauprojekten, die Leonore Gewessler bis Herbst evaluieren lassen will.