Politik/Inland

Werner Faymann macht auf Lobbyist

Um Werner Faymann ist es in den vergangenen Wochen ruhig geworden. Doch im Hintergrund dürfte der Ex-Kanzler bereits an seiner beruflichen Zukunft arbeiten. Am 20. Juni ließ er sich in das Lobbying-Register des Justizministeriums eintragen, eine Pflichtübung für Lobbyisten und Interessensvertreter, die sich mit Funktionsträgern beruflich treffen wollen. Bei Nichteintrag drohen empfindliche Strafen.

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Faymanns Tätigkeit wird dort als "Beratung, Public Affairs" beschrieben. Viel präziser wird es nicht. Weder seine Auftraggeber, so es sie gibt, noch das Lobbyingthema scheinen im Register auf – zumindest nicht öffentlich. Faymann wird in jener Registergruppe A geführt, der im Gesetz die strengsten Offenlegungs-Vorschriften auferlegt wurden. Im Gegensatz zu Unternehmenslobbyisten, Gewerkschaften, Kammern oder diversen Lobbyingvereinen müssen Lobbyisten der Kategorie A dem Justizministerium jeden ihrer Lobbyingaufträge mitteilen, samt Auftraggeber und dem konkreten Aufgabenbereich. Neun Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres müsste Faymann auch die Zahl der bearbeiteten Aufträge und die Gesamtsumme der Honorare nennen.

Wenig Information, keine Strafen

Der Großteil dieser Informationen wird aber nicht veröffentlicht werden. Zwar sollte das 2013 verabschiedete Lobbyinggsetz der Transparenz dienen. Drei Jahre später aber zeigt sich, dass die Informationen nur wenig Einblick in die Tätigkeiten von Lobbyisten in Österreich erlauben. Die größten Lobbying-Organisationen, die Kammern und Gewerkschaften, haben sich in einem Bravourstück der Interessensvertretung noch rechtzeitig zu wichtigen Teilen aus dem Gesetz herauslobbyiert. Anwaltskanzleien, als Lobbying-Organisationen sehr aktiv, sind überhaupt komplett ausgenommen.

Auch die teils drakonischen Strafen bei Zuwiderhandeln gelten für Kammern und Gewerkschaften nicht im selben Ausmaß, wie etwa für spezialisierte Lobbyisten der Kategorie A. Und laut Auskunft des Justizministeriums sind dort auch "noch keine Meldungen über Verwaltungsstrafverfahren" im Zusammenhang mit dem Gesetz eingegangen. Gestraft wurde in den vergangenen drei Jahren also niemand. Wie es aussieht, wurde noch nicht einmal ein Verfahren eingeleitet.

"Schlechtestes Gesetz der letzten Jahre"

Dabei wäre genaueres Hinsehen zumindest in einem Fall angebracht gewesen. Anfang des Jahres berichteten die Magazine Profil und News, dass Günther Stummvoll, der Ex-Nationalratsabgeordnete der ÖVP, eine Anwaltskanzlei beraten habe, die Heta-Gläubigerinteressen gegen die Republik vertritt. Er soll auch im Finanzministerium vorstellig geworden sein. Im Lobbyisten-Register scheint er bis heute nicht auf.

Auch deshalb stand das Lobbying-Gesetz von Beginn an in der Kritik. „Das ist eines der schlechtesten Gesetze der letzten Jahre“, kommentierte der ehemalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler das Gesetz Ende Februar gegenüber NZZ.at. „Es hat nicht das gebracht, was man vorgegeben hat zu wollen. Man hat ganz bewusst eine Lösung gewählt, die ein Minimum an Transparenz darstellt.“

Jedenfalls ist Faymann der hochrangigste Ex-Politiker im Lobbyisten-Register, das unter seiner Regierung geschaffen wurde. Seine Ex-Kollegen, bis auf den ehemaligen EU-Kommissar Franz Fischler, sucht man dort vergeblich.