Spekulationsverbot kommt in die Verfassung
Von Karin Leitner
Was tun, um Zockerei mit Steuergeld fortan zu verhindern? Darüber berieten Bund-, Länder- und Gemeindevertreter gestern im Schloss Mondsee. Sie wurden handelseins.
Ein Spekulationsverbot kommt als Ziel in die Verfassung. Mit der allgemeinen Vorgabe: Bei der Veranlagung öffentlicher Mittel – ob von Bund, Ländern oder Gemeinden – müssen „die Risiken auf ein Mindestmaß beschränkt werden“. Die Details werden in Bund-Länder-Vereinbarungen (15a-Verträge) fixiert.
Der Inhalt: Die Veranlagung und Neufinanzierung in Fremdwährungen wird untersagt. Ebenso verboten wird, dass Kredite „zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagung“ aufgenommen werden. Zudem dürfen Derivate (Wertpapiere, die vom Preis oder Kurs anderer Finanztitel abhängen) nicht mehr ohne „Grundgeschäft“, damit zu reinen Spekulation, verwendet werden. Weiters soll die Kontrolle verbessert werden: durch ein durchgängiges „Vier-Augen-Prinzip“.
Und was ist mit bereits laufenden Spekulationen, Stichwort Salzburg? „Wir haben nicht vereinbart, dass man aus diesen Geschäften abrupt rausgeht und damit noch höhere Verluste produziert. Das Ganze ist aber kostenminimierend abzubauen“, sagt Schieder.
Auch die Bedingungen, unter denen sich die Länder Geld von der Bundesfinanzierungsagentur leihen können, werden verschärft. Die Länder müssen dem Staatsschuldenausschuss berichten; der Rechnungshof bekommt Einblick in die Transaktionen. Gelten sollen all diese Neuerungen spätestens ab Jahresmitte. Die Verhandler sind zufrieden. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Schieder befinden: „Spekulation mit Steuergeld ist nicht mehr möglich.“ Markus Wallner (ÖVP), der Chef der Landeshauptleute, urteilt im KURIER-Gespräch: „Es ist ein wesentlicher Fortschritt. Alle Gebietskörperschaften werden künftig gleichermaßen in die Pflicht genommen.“