Parteien, die zu viel ausgeben, zahlen Strafe
Von Bernhard Gaul
Erstmals müssen sich die Parteien in einem Bundeswahlkampf finanziell selbst beschneiden. Es gibt ein Limit für die Werbekosten. Nicht mehr als sieben Millionen Euro darf eine Partei von heute an bis zum Wahltag am 29. September ausgeben.
Vor allem für SPÖ und ÖVP wird das „eine Herausforderung“ sein, wie Strategen sagen. Bisher haben sie nämlich aus dem Vollen geschöpft. Im vergangenen Wahlkampf, 2008, gab die ÖVP noch 11,4 Millionen Euro aus, die SPÖ zehn Millionen. Die anderen Parteien deutlich weniger als je fünf Millionen Euro.
Am Dienstag ist der gesetzliche „Stichtag“ für die Kostenbegrenzung. Parteien, die sich nicht daran halten, droht eine Geldstrafe: Wer um bis zu 25 Prozent mehr als erlaubt ausgibt, muss zehn Prozent der „Überschreitungssumme“ an Bußgeld zahlen. Wer das Limit um mehr als 25 Prozent überschreitet, hat 20 Prozent des zweiten Überschreitungsbetrages zu berappen.
Ein Beispiel: Die Partei X gibt insgesamt 7,7 Millionen Euro im Wahlkampf aus. Damit liegt sie um zehn Prozent über der erlaubten Summe von sieben Millionen; sie muss daher zehn Prozent der Summe über dem Limit Strafe zahlen – in diesem Fall wären das 70.000 Euro.
Das Gesetz hakt allerdings bei der Kontrolle. Einerseits muss erst bis zum 30. September des Folgejahres, also 2014, ein Rechenschaftsbericht, der von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert sein muss, dem Rechnungshof übermittelt werden.
Keine Transparenz
Andererseits tue sich der Rechnungshof schwer, zu kontrollieren, ob die Angaben der Parteien stimmen, moniert dessen Präsident Josef Moser gegenüber dem KURIER: „Das Parteiengesetz sieht keine inhaltlichen Kontrollmöglichkeiten für den Rechnungshof vor. Das heißt, der Rechnungshof hat nicht die Möglichkeit, eine von ihm erwartete Transparenz zu schaffen. Inhaltliche Prüfmöglichkeiten der Rechenschaftsberichte der Parteien sind nicht vorgesehen.“ Nachsatz: „Es steht zwar Rechnungshof drauf, aber es ist kein Rechnungshof drinnen.“
Auch Parteienexperte Hubert Sickinger schließt nicht aus, dass Parteien Schlupflöcher in der Regelung finden, um zusätzliche Kosten zu verschleiern. Generell sei der neue Modus aber, „ein wichtiger Schritt, um die Parteien vor sich selbst“ zu schützen.“ Bisher hätten sich die Parteien vor allem in der Endphase der Wahlschlachten übernommen und damit verschuldet. Das sei jetzt nicht mehr so einfach möglich.
„Vor Wahl offen legen“
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch lässt die Forderung des Grünen kalt: „Wir werden uns auf Punkt und Beistrich an das Gesetz halten“, sagt er dem KURIER. Ihm behage die Regelung, da sie „Fairness für alle Parteien“ ermögliche. Die ÖVP habe bisher ein Budget von sechs Millionen Euro verplant, eine Million Euro will sich Rauch „als Reserve“ einbehalten, falls im Rahmen des Intensivwahlkampfes in den letzten Wochen vor dem Wahltermin zusätzliches Kampagnengeld benötigt wird.
Aus der SPÖ-Parteizentrale war nur zu erfahren, dass man sich an die vorgegebene Grenze halten werde.
Übrigens: Ein Limit bei den Wahlkampfkosten gab es erstmals bei der Kärntner Landtagswahl 2013: Dort war eine Obergrenze von knapp 600.000 Euro vorgesehen. Nur das „Team Stronach“ hat bisher zugegeben, mehr als erlaubt (1,3 Millionen) ausgegeben zu haben. Jetzt prüft der Landesrechnungshof, ob sich alle anderen Parteien an die Obergrenze gehalten haben – aber auch dort wird kritisiert, dass die Möglichkeiten zur Kontrolle beschränkt sind.
Parteienförderung
Mehr Geld seit 2013 Im Zuge des Transparenzpaketes wurde 2012 die Parteien- förderung neu geregelt. Das beschert der Politik 2013 mehr Geld – trotz Abschaffung der Wahlkampfkosten-Rückerstattung. Insgesamt werden heuer 187,7 Millionen Euro an die Parteien ausgeschüttet – ein Plus von 17,1 Millionen Euro im Vergleich zum vergangenen Jahr.
Aufteilung 60,2 Millionen Euro bekommen die Bundesparteien, 127,5 Millionen Euro die Landes- parteien (9,5 Euro/Wahl- berechtigtem im Bund,18,90 Euro in den Ländern). Wie die Mittel verteilt werden, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Im Bund gibt es einen Grundbetrag sowie einen Sockelbetrag (nach Parteistärke).