VP-Volksanwalt Amon plädiert für Bundesstaatsanwalt
Der von der ÖVP gestellte Volksanwalt Werner Amon spricht sich in der Presse dafür aus, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Bisher hat die ÖVP einen Bundesstaatsanwalt immer strikt abgelehnt.
Ebenso fordert Amon die Kontrolle der Staatsanwaltschaften durch das Parlament - dies ist eine bekannte ÖVP-Position.
Den Staatsanwaltschaften fehle die externe und begleitende Kontrolle, so Amon. Sie würden "als einzige Behörde sich selbst evaluieren, das ist nicht gut". Die Volksanwaltschaft bekomme immer wieder Beschwerden, etwa "dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist. Dass Verfahren zu lange dauern" oder über die Diversion.
Deshalb gelte es, meint der frühere ÖVP-Generalsekretär, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments. Und an der Spitze stehen sollte ein Bundestaatsanwalt, der vom Parlament bestellt und diesem verantwortlich ist. Das Weisungsrecht der Justizministerin hält Amon für "totes Recht" - denn es werde kaum ausgeübt, weil es "eigentlich nicht erwünscht" sei.