Politik/Inland

Strafverschärfung: Nazis und Hamas auf eine Stufe gestellt

Österreich sei am 7. Oktober mit dem Angriff der Hamas auf Israel auf ein „beschämendes Niveau zurückgeworfen“ worden, sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Antisemitischer Hass habe ein Ausmaß erreicht, das sie nicht mehr für möglich gehalten habe. „Schämen Sie sich“, sagt sie in Richtung der Täter – und betont: Jeder von ihnen werde seiner Strafe zugeführt.

Und die Strafen haben es in sich: Im Paket rund um die Reform des Verbotsgesetzes, das Edtstadler gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) präsentiert hat, ist vorgesehen, dass das sichtbare Tragen von Symbolen der Hamas oder der Hisbollah künftig genauso streng bestraft wird wie das Tragen von Nazi-Symbolen.

Die Maximalhöhe der Geldstrafen wird einheitlich auf 10.000 Euro angehoben – das ist mehr als eine Verdoppelung. Im Wiederholungsfall können bis zu 20.000 Euro (statt bisher 10.000) fällig werden.
Innenminister Karner sieht darin ein klares Signal, „dass so etwas bei uns im Land nicht geduldet wird“. 

Und auch Justizministerin Zadić betonte, es sei notwendig, noch effizienter und konsequenter gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Desinformation vorzugehen.

Die Strafverschärfung ist eine Reaktion auf die Anti-Israel-Stimmung im Zuge des Krieges in Nahost. Der Rest des Pakets ist im Wesentlichen derselbe wie jener, der bereits im Juni in Begutachtung geschickt wurde.

 

Die wichtigsten Punkte: 

  • Verharmlosung

Bisher ist nur die „gröbliche“ Verharmlosung nationalsozialistischer Gräuel verboten – das „gröblich“ soll nun gestrichen werden. Damit werde klargestellt, so Zadić, dass man sich mit jeder Form der Verharmlosung strafbar mache.

  • Amtsverlust 

Beamte und Vertragsbedienstete, die nach dem Verbotsgesetz verurteilt werden, sollen automatisch ihr Amt verlieren.

  • Diversion 

Nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene sollen die Möglichkeit zu einer Diversion bekommen. Voraussetzung ist, dass sie Ersttäter sind und Einsicht zeigen.

  • Tatort Internet

Die inländische Gerichtsbarkeit soll ausgedehnt werden. So will man österreichische Täter erwischen, die vom Ausland aus Inhalte im Internet posten, die gegen das Verbotsgesetz verstoßen.

"Im Zentrum" zu Eklat mit Israel-Flagge: "Es muss mehr Konsequenzen geben"

Innenminister Karner ging bei der Präsentation noch etwas näher auf die Polizeiarbeit im Zusammenhang mit den Pro-Palästina-Demos ein: Seit dem 7. Oktober habe es mehr als 400 Anzeigen gegeben, mehr als 70 Berichte seien an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden. 

➤ Mehr dazu hier: "From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole

Neue Anzeigen durch Video-Beweise

Die Zahl der Anzeigen steigt weiter: Die Polizei sichtet derzeit Videos, die bei den Demos aufgenommen wurden, lässt die Parolen übersetzen – und macht die Täter ausfindig.

Zudem wird noch eine Ausweitung des Straftatbestands „Herabwürdigung fremder Symbole“ geprüft: Fahnenschändung ist aktuell nur dann strafbar, wenn die Fahne an einer Behörde oder einer Botschaft angebracht war. Das Herunterreißen der Israel-Fahne vom Wiener Stadttempel ist nicht umfasst – Karner und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wollen das ändern.

Anti-Israel-Demos: Nehammer will Strafen für alle Fahnen-Schänder

Die Grünen sind aber skeptisch: So heißt es, dass der Tatbestand nicht zu weit gehen dürfe – sonst wäre es künftig auch verboten, wenn Fußballfans bei einem Länderspiel die Fahne oder die Hymne des Gegners verunglimpfen. Beim Schänden einer Israel-Fahne dürfte auch der derzeitige Verhetzungsparagraf greifen.

Positive Signale von der Opposition

Da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, ist die Zustimmung einer der beiden größeren Oppositionsparteien notwendig. 

Die SPÖ sendete diesbezüglich bereits positive Signale aus. Es sei eine Forderung ihrer Partei gewesen, das Verbotsgesetz zu modernisieren und zu verschärfen, meinte die Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz in einer Aussendung. Nun will man noch Details anschauen. Zum Beispiel dürfe die Möglichkeit der Diversion bei Erwachsenen nicht dazu führen, dass Delikte nach dem Verbotsgesetz verharmlost würden.