Strompreisbremse bis Ende 2024 verlängert
Die Strompreisbremse wird bis Ende 2024 verlängert. Das hat der Nationalrat nach dem kurzfristigen Beschluss der Regierungskoalition am Freitag im Plenum beschlossen. Planmäßig wäre die Strompreisbremse Mitte 2024 ausgelaufen. Damit gilt auch bis Ende des kommenden Jahres, dass erst ab einem Verbrauch von mehr als 2.900 kWh der Marktpreis gilt. Bis dahin erhalten die Verbraucher eine Subvention von bis zu 30 Cent.
"Voodoo-Mathematik"
Zudem bleiben auch die Energieabgaben - also die Erdgasabgabe und die Elektrizitätsabgabe - um ein Jahr länger, also ebenso bis Ende 2024 - um rund 90 Prozent gesenkt. Die Verlängerung wurde im Plenum mit den Stimmen von ÖVP, Grünen sowie der SPÖ beschlossen. Neos und FPÖ lehnten die Verlängerung. Da die Subvention aus Steuergeldern bezahlt wird, würden sich die Menschen die Strompreisbremse im Grunde selbst zahlen, kritisierten sie. Die FPÖ sprach von "Vodoo-Mathematik", die NEOS von einer "Umverteilung von unten nach oben", weil die Strompreisbremse etwa auch für Ferienhäuser Wohlhabender gelte. Zudem werde der Wettbewerb außer Kraft gesetzt und Anreize zum Stromsparen, kritisierten die Pinken.
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Für Kritik bei den Oppositionsparteien sorgte außerdem die kurzfristige Einbringung des Abänderungsantrag durch die Regierungsparteien, nachdem zunächst nur eine so genannte "Trägerrakete" ohne die entscheidenden Gesetzespassagen in den Nationalrat eingebracht worden war. Die türkis-grüne Regierung hatte die Verlängerung der Strompreisbremse erst am Dienstag angekündigt.
Die Strompreisbremse war als Unterstützung für Haushalte beschlossen worden, als die Strompreise im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine massiv gestiegen waren. Inzwischen ist der Strompreis aber wieder stark gefallen, wenn auch noch nicht auf das Vorkrisenniveau.
Beschlossen wurde am Freitag im Nationalrat außerdem mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für das kommende Jahr. Außerdem wird die Transparenz der Preise für Fernwärme bzw. Fernkälte erhöht, indem der E-Control im Rahmen der Preismeldungen bessere Möglichkeiten für die Prüfung eingeräumt werden und eine Darstellung der Tarife im Tarifkalkulator erfolgen soll.
Für sogenannte innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte) soll die Förderhöchstgrenze künftig 45 Prozent der Investitionskosten betragen, zuzüglich der Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen. Für nicht innovative Photovoltaikanlagen soll die Höhe der Investitionsförderung hingegen wie bereits bisher mit maximal 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt sein, ebenso für Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse-Anlagen.