Ab Montag: Schulen öffnen – aber nicht für alle
Vom 17. November bis 7. Dezember mussten coronabedingt alle Schulen den Präsenzunterricht einstellen, Betreuung war weiterhin an allen Standorten möglich. Seit dem 3. November und jedenfalls noch bis zum 7. Jänner sind alle Oberstufenklassen mit Distance-Learning daheim.
Ab Montag gilt außerdem eine Maskenpflicht für alle Schüler ab der Sekundarstufe I (ab 10 Jahren).
Gleichzeitig gibt es für die Berufsschulen, AHS-Oberstufen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) die Möglichkeit, stundenweise bis zu 25 Prozent einer Klasse an die Schule zu holen, zum Beispiel für Werkstättenunterricht. Das wird autonom an jeder Schule und in Abhängigkeit vom Platzangebot entschieden.
Ausweichquartiere
Schularbeiten können an den Schulen durchgeführt werden, sofern Platz da ist. Die Schulleiter sollen prüfen, ob das etwa in Turn- oder Festsälen möglich wäre.
Für Schularbeiten in allen Schulformen gibt es zudem Regeländerungen: In diesem Wintersemester reicht bereits eine Schularbeit pro Fach. Sofern diese schon vor dem Lockdown stattgefunden hat, entfallen eventuell geplante weitere, sonst können diese ab dem heutigen 7. Dezember durchgeführt werden, sofern wie bisher der Prüfungsstoff zur Vorbereitung eine Woche davor bekannt gegeben wurde.
Notengebung
Falls auch die Durchführung dieser einen Schularbeit nicht mehr möglich ist, können die Lehrer zur Benotung ihrer Schüler auch auf andere Formen der Beurteilung zurückgreifen, etwa je nach Leistung und Mitarbeit während des Distance-Learnings.
Der Beginn der Weihnachtsferien wird nicht vorverlegt – letzter Schultag ist der 23. Dezember, die Schulen starten wieder nach dem Dreikönigstag am 7. Jänner 2021.