Faßmann zu Schulen: "Kinder, die zu Hause bleiben, werden keine Nachteile haben"
Von Naz Kücüktekin
Heute Vormittag verkündete die Regierung einen bundesweiten Lockdown, der ab Montag, 22. November, in Kraft tritt und vorerst bis 12. Dezember andauern wird. Eine allgemeine Impfpflicht soll zudem ab dem 1. Februar 2022 kommen .
Die Schulen und Kindergärten sollen bei diesem Lockdown aber geöffnet bleiben. Der Stundenplan bleibt aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig. Regierung sowie Länder appellierten allerdings die Kinder, wenn möglich, daheim zu betreuen.
Wie genau soll die Schule Montag funktionieren? Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erklärte in einer eigens einberufenen Presskonferenz die Details.
"Schulen bleiben offen"
Faßmann bekräftigte, was die Bundesregierung schon am Vormittag sagte: Schulen bleiben für alle offen, die es brauchen. „Aufgrund der Testkapazitäten, die wir über den Sommer ausgebaut haben, haben wir einen kontrollierten Ort geschaffen“, sagte Faßmann.
Jene Kinder, die zu Hause bleiben werden, würden keine Nachteile haben, versprach Faßmann. Warum die Schule überhaupt offen bleiben, erklärt er durch die Erfahrungswerte der vergangenen Lockdowns. So wären geschlossene Schulen vor allem für Eltern, die arbeiten gehen müssen, unvereinbar. "Ein bisschen offen - oder ein bisschen geschlossen, das geht gar nicht", sagte Faßmann.
Wichtigster Grund seien aber die Schüler selbst. Die Schüler bräuchten den sozialen Austausch, müssten einander sehen können. Aus diesem Grund trete er grundsätzlich für offene Schulen ein. Man teste in den Schulen inzwischen systematisch und organisiert. "Unsere Testungen durchbrechen Infektionsketten", sagte Faßmann, der betonte, dass man mit der Organisation dazu bereits im Sommer begonnen habe. Schulen seien insofern zur Kontrolle des Infektionsgeschehens nötig, sagt Faßmann. "Fragen Sie die Experten, die werden Ihnen das bestätigen."
Zur Sicherheit mit Maskenpflicht
Faßmann verwies auch auf die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen. Maskenpflicht gilt schon ab der Volksschule nun auch in der Klasse - nicht mehr nur im Schulgebäude. "Wir respektieren die Situation der Eltern. Und wir respektieren auch das Recht der Eltern zu entscheiden, was das Beste für ihr Kind ist."Jene Kinder, die zu Hause bleiben, sollen die Möglichkeit bekommen, den Unterricht entweder via Live-Stream zu verfolgen - oder "asynchron" mit Lernpaketen.
Zudem sollen in den kommenden Wochen keine schriftlichen Leistungskontrollen stattfinden. "Lehrer mögen das richtige Augenmaß anwenden." Wie viele Kinder zu Hause bleiben werden? "Das wissen wir nicht." Die Erfahrung habe gezeigt, dass es am Anfang deutlich weniger sein werden - am Ende des Lockdowns dann deutlich mehr.
- In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske.
- Die Maske muss auch im Unterricht getragen werden, beim Lüften sind Maskenpausen einzuplanen.
- Schularbeiten bzw. Tests sollen in der Lockdown-Phase grundsätzlich vermieden werden.
- Der Stundenplan bleibt aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig.
- Es gibt kein flächendeckendes Distance Learning. Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können.
- Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten.
- Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer dies anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht "dazuschalten". Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
- Wer in die Schule kommt, muss sich wie bisher dreimal die Woche testen lassen (ausgenommen sind nur Genesene).
- Gibt es einen Infektionsfall, müssen alle anderen Schüler fünf Tage lang täglich zumindest einen Antigentest durchführen.
Große Lehrveranstaltungen wieder online
Hochschulen und Universitäten bleiben grundsätzlich für Prüfungen und Lehrveranstaltung geöffnet. Persönliche Präsenz soll aber nur, wenn es wirklich notwendig ist, stattfinden. Große Lehrveranstaltungen sollen wieder online stattfinden. „Das hat letztes Semester gut funktioniert. Es wird auch dieses Semester funktionieren“, betonte Faßmann und wies auch auf die hohe Durchimpfungsrate bei Studenten hin.