Politik/Inland

Schuldenbremse kommt in die Verfassung

Der Rat der Staats- und Regierungschefs am 26./27. Oktober hat folgenden Beschluss gefasst: Die Nationalstaaten sollen Schuldenobergrenzen im Verfassungsrang verankern.
Dieser Beschluss kam mit Zustimmung von Kanzler Werner Faymann zustande.
Folge: Hatte sich die SPÖ bisher gegen den ÖVP-Plan einer Schuldenobergrenze in der Verfassung gewehrt, stimmt sie nun zu. Das wurde dem KURIER am Dienstag in beiden Regierungsparteien mit Hinweis auf den EU-Ratsbeschluss bestätigt.

Sichtbarer Ausdruck davon: Nach dem Ministerrat verkündete Vizekanzler Michael Spindelegger selbstbewusst: "Die Schuldenbremse kommt." Der neben Spindelegger stehende Kanzler dementierte nicht.
Was bedeutet die Schuldenbremse?

Die Maastricht-Ziele - 60 Prozent Schuldenobergrenze und nicht mehr als drei Prozent gesamtstaatliches Defizit im Jahr - kommen in die Verfassung. So wie der Bund werden auch die Bundesländer und die Gemeinden Finanzrahmen per Gesetz beschließen müssen. Rechnungshof und Statistik Austria überprüfen im Auftrag der Parlamente (Nationalrat und Landtage), ob die Obergrenzen eingehalten werden. Bei Verstoß kann es beim Verfassungsgerichtshof Normprüfungen geben.

Vernünftig

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Bisher haben sich die Länder gegen strikte Budget-Obergrenzen aufgelehnt. Nun ist dies eine EU-Vorgabe - und offenkundig eine vernünftige: Dass eine Schuldenbremse ohne Einbeziehung von Bundesländern und Gemeinden wenig Sinn hat, haben auch die heimischen Budgetexperten beim Budgethearing im Parlament festgestellt.

Sanktionen - Auf Verstöße gegen die Schuldenbremse sind
vorgesehen: Erstens, man wird öffentlich an den Pranger gestellt. Zweitens, sollte die EU Sanktionen verlangen, dann muss jene Gebietskörperschaft die Strafe zahlen, die für das Überschreiten der Budgetgrenzen verantwortlich ist.

Die Schuldenbremse könnte in Österreich einen verschärften Sparkurs zur Folge haben. Weil Österreich bei den Schulden weit über der Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt, würde die Republik vom ersten Augenblick an gegen ihre eigene Verfassungsgrenze verstoßen. Daher soll die 60-Prozent-Grenze so lange nicht gelten, so lange Österreich Zeit braucht, um sie zu erreichen - großes ABER: nicht in dem gemütlichen selbstgesteckten Tempo, sondern in dem von der EU-Kommission empfohlenen verschärften Tempo.

Konfliktbeladen

In dem Entwurf, den das Finanzministerium im Auftrag von Ressortchefin Maria Fekter ausgearbeitet hat, und der nun Basis für die Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP ist, steht: Bis die 60-Prozent-Grenze erreicht ist und gilt, sollen die EU-Vorgaben für Defizitabbau und Schuldenquotenreduktion gelten: "Es wäre also verfassungswidrig, diese Vorgaben nicht oder nur teilweise zu erfüllen." Vielsagende Conclusio in dem internen Papier des Finanzministeriums: "Die Umsetzung dieses Vorschlags wäre nur mit einem strikten Konsolidierungskurs und konfliktbehafteten Reformen in allen wesentlichen Bereichen möglich."