Politik/Inland

Reisswolf: Festplatte auf "gesetzlich vorgegebene Partikelgröße" gebracht

Das Vorgehen des ÖVP-Mitarbeiters, der einen Druckerspeicher aus dem Kanzleramt schreddern ließ, war zwar politisch und womöglich auch juristisch fragwürdig. Fachlich war die Entsorgung aber korrekt, sagt Otmar Lendl vom Computer Emergency Response Team Austria (CERT). Denn solche Festplatten seien bei modernen Standdruckern Standard und die Daten ließen sich ohne viel Aufwand wiederherstellen.

Dass in Druckern eigene Festplatten eingebaut sind, die womöglich Daten von sensiblen Dokumenten speichern, war vor der aktuellen ÖVP-Schredderaffäre wohl den wenigsten bekannt. Moderne Bürodrucker sind aber großteils vollwertige Computer, erklärt Technikexperte Lendl auf APA-Nachfrage. „Diese Geräte verfügen über zahlreiche Funktionen, sind mit Internetzugang ausgestattet und erhalten von vielen Seiten Aufträge. Das erfordert ein entsprechendes Speichermedium“, so Lendl.

"Datenrettung legitimes Geschäft"

Privatpersonen müssen sich jedoch keine Sorgen machen. Bei einem Heimdrucker sei es kaum üblich, dass solche Festplatten verbaut sind. Anders jedoch bei privaten Computern oder Handys. Hier komme es regelmäßig vor, dass sich auf gebraucht gekauften Festplatten noch persönliche Daten finden lassen. Hier empfiehlt der Experte, die Festplatte vor dem Verkauf jedenfalls zu entfernen.

Wenn eine Firma ihren Drucker entsorgen will, rät Lendl dazu, die Festplatte auszubauen oder professionell zu entsorgen. Denn selbst wenn die Festplatte gelöscht oder formatiert wurde, ließen sich die gedruckten Dokumente relativ leicht wiederherstellen. „Dafür gibt es einige kostenlose oder bezahlpflichtige Werkzeuge im Internet. Oder auch eigene Dienstleister, die sich auf genau das spezialisieren.“ Datenrettung sei ja an sich auch ein legitimes Geschäft, so Lendl.

Die vorgegebene Partikelgröße

So gesehen habe der ÖVP-Mitarbeiter zumindest fachlich korrekt gehandelt, wenn auch politisch fragwürdig. Von der Firma Reisswolf wollte man sich auf APA-Nachfrage zur aktuellen Affäre nicht äußern. Die gegenständliche Festplatte sei durch Zerreiben auf eine gesetzlich vorgegebene Partikelgröße gebracht worden. Eine Wiederherstellung oder datenforensische Untersuchung, wie sie etwa von der Liste Jetzt gefordert wurde, sei deshalb wenig sinnvoll.