Koalition einigt sich auf Kindergeld-Reform
Nach der verheerenden Wahlniederlage am vergangenen Sonntag - die Kandidaten von SPÖ und ÖVP kommen zusammen gerade mal auf 22 Prozent - möchte die rot-schwarze Regierung offenbar Arbeitseifer signalisieren. VP-Familienministerin Sophie Karmasin und SP-Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek einigten sich in der Nacht auf Dienstag auf die Kindergeld-Reform. Diese soll am 1. März 2017 in Kraft treten.
Aus dem Ministerrat:
Nach Krach kommt Reform
Noch im März gab es einen handfesten Krach zwischen SPÖ und ÖVP um die Reform. Die SPÖ verweigerte der ÖVP die Zustimmung zu dem Langzeitprojekt. Für Karmasin war das Vorhaben daher endgültig gescheitert: "Die Kindergeld-Reform ist gestorben", sagte die merkbar verärgerte Ressortchefin damals zum KURIER.
Mehr als einen Monat später erklären die beiden Ministerinnen, dass man nach langen und intensiven Verhandlungen eine Einigung im Sinne der Eltern erzielen konnte. "Das Kindergeldkonto kommt ab dem 1. März 2017", sagten Karmasin und Heinisch-Hosek zum Beschluss.
1,1 Milliarden Euro jährlich
Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro, durch die Reform werden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. Es ist sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu 15.449 Euro), unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Künftig sollen die vier Pauschalvarianten in einem Konto verschmelzen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen. Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun individuell die für sie passende Kinderbetreuungsgeldvariante wählen.
Neu ist auch ein Partnerschaftsbonus. Wenn sich Eltern die Betreuungszeit 50:50 oder 60:40 aufteilen, gibt es einen Bonus von 1000 Euro. Neu ist auch die geplante Familienzeit (de facto ein Papa-Monat). Väter können binnen der ersten drei Monate nach der Geburt eines Kindes 28 bis 31 Tage zu Hause bleiben. Dafür gibt es 700 Euro - der von der SPÖ gewünschte Kündigungsschutz kommt aber nicht. Voraussetzung ist freilich, dass der Arbeitgeber zustimmt. Denn einen Rechtsanspruch auf die Familienzeit bzw. den Papa-Monat wird es nicht geben.