Politik/Inland

Reform der Krankenkassen: Senioren reichen Klage ein

Seit Donnerstag ist es fix: Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse, kurz ÖGK, zusammengelegt. Aus der Gewerblichen und der Bäuerlichen Sozialversicherung entsteht eine Selbstständigen-Kasse und die Beamten fusionieren mit den Eisenbahnern.

Machtpolitisch verändert sich das Gefüge insofern, als die Position der Arbeitgeber in den Gremien der neuen Sozialversicherung deutlich ausgebaut wird. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird in seiner Bedeutung geschmälert, behält aber nun doch fixe Vorsitzende.

Eliminiert wurde mit dem Beschluss am Donnerstag die erst im November vom Nationalrat beschlossene – und von der Opposition heftig kritisierte – Bestimmung, wonach die Sozialministerin notwendige „Vorbereitungshandlungen“ für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Handlung steht.

Vorangegangen war dem Beschluss eine emotionale Debatte im Plenum, die von zahlreichen Taferlaktionen begleitet war. Die SPÖ hält die Maßnahmen für brandgefährlich, während die Koalition die Österreicher als Gewinner sieht. NEOS und Liste Jetzt (vormals Pilz) orten bloß eine Umfärbung. Kritik kam abseits des Hohen Hauses von Tirols schwarzem AK-Chef und Bundesarbeiterkammer-Vize Erwin Zangerl, der von einem „sozialpolitischen Trauerspiel“ sprach.

Diskriminierung

Härtere Bandagen legten am Tag des Beschlusses die Pensionisten an: Die Verfassungsklage des Seniorenrates gegen die Reform der Sozialversicherungen ist jetzt fix. Dass man als gesetzliche Interessensvertretung in den neu zu bildenden Gremien der Sozialversicherungen auch nach der Reform nicht vertreten sein wird, ist für die beiden Präsidenten Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ) eine Diskriminierung.

Der Vorstand der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hat am Donnerstag die Weichen für die Fusion mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) gestellt. Der SVA-Vorstand beauftragte den Start der Vorbereitungen für die Fusion.

Unmittelbar nach dem Beschluss im Nationalrat hat die Ärztekammer die Ermöglichung einer „Sonderklasse“ in Spitalsambulanzen begrüßt. „Damit werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten Spitalsleistungen ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden“, sagte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Eine Zwei-Klassen-Medizin, die Menschen medizinisch benachteiligt, werde es nicht geben. Der Beschluss stelle sicher, dass nicht alle Privatversicherten in eigenen Spitälern behandelt werden, so Szekeres.

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