Pornoseiten tabu: Was Beamte am Dienstcomputer dürfen
Während der Arbeit den Facebook-Status aktualisieren, online shoppen oder die nächste Reise buchen? Arbeitgeber sehen es zwar nicht gerne, aber die meisten drücken ein Auge zu, wenn Mitarbeiter den Firmen-PC auch mal für Privates nutzen. Das ist im Kanzleramt nicht anders. Aber es gibt Grenzen.
Jeder Mitarbeiter des Kanzleramts muss eine fünfseitige „Verpflichtungserklärung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik-Systeme des Bundeskanzleramtes“ unterschreiben. Darin ist genau aufgelistet, was man darf und was nicht.
So sind etwa „zur Installation, Reparatur und Veränderung von Hardware und Software“ (also etwa auch das Ausbauen von Festplatten) nur die Mitarbeiter der IT-Abteilung berechtigt.
Das private Surfen im Internet ist mit dem Kanzleramts-PC zwar erlaubt, aber nicht überall. Der „Zugriff auf strafrechtlich verbotene oder sonstige gesetzwidrige Inhalte“ ist ebenso untersagt, wie das Aufrufen von „Internetseiten mit pornografischem Inhalt“. Sollte man „irrtümlich“ auf solchen Seiten landen, „sind diese unverzüglich wieder zu verlassen“. Sollte man sich nicht daran halten, „kann die private Nutzung vorübergehend oder auf Dauer vom Dienstgeber untersagt werden“.