Politik/Inland

Nationalrat hat Aus für Amtsgeheimnis beschlossen

Die Amtsverschwiegenheit ist bald Geschichte. Der Nationalrat hat Mittwochabend gegen die Stimmen von FPÖ und Neos, aber mit der nötigen Verfassungsmehrheit das neue Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Damit sind öffentliche Stellen ab September kommenden Jahres zur Auskunftserteilung innerhalb von maximal acht Wochen verpflichtet.

"Wir drehen das System um 180 Grad", freute sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). "Das verstaubte Amtsgeheimnis ist Geschichte", ging Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer "das Herz über" - "Es ist Schluss mit der Geheimniskrämerei."

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Die SPÖ hatte den Beschluss mit ihren Stimmen erst möglich gemacht. Ihr stellvertretender Klubobmann Jörg Leichtfried meinte dann auch, dass eine elfjährige Diskussion zu einem guten Ende gebracht werde: "Wir bringen Österreich in Sachen Transparenz auf die Höhe der Zeit." Von einer endgültigen Abkehr von der josephinistischen Einstellung sprach VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

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FPÖ und Neos unzufrieden

Erstaunlich unzufrieden zeigten sich FPÖ und NEOS. Die beiden Oppositionsparteien hakten unter anderem dabei ein, dass die pro-aktive Auskunftspflicht nur für Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern gilt. FP-Justizsprecher Harald Stefan erkennt hier sogar eine Verschlechterung zum Ist-Zustand. Man könne nicht einfach "Menschen erster und zweiter Klasse in Sachen Informationsfreiheit schaffen".

Ausnahmen etwa für Landtage und Kammern prangerte NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak an. Zudem sei das Gesetz durch einfache Bundes- oder Landesgesetz nicht anwendbar zu machen. Nur weil man ein Gesetz Informationsfreiheitsgesetz nenne, heiße das nicht, dass auch jeder zu Information komme. Stefan vermisste auch einige Punkte, die im Ursprungsentwurf noch beinhaltet gewesen seien, etwa eine Cooling-Off-Phase für Politiker vor dem Eintritt in den Verfassungsgerichtshof.

Pflicht zur Auskunftserteilung

Im Wesentlichen sieht das Informationsfreiheitsgesetz für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor: Das betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden. Ebenso Auskunft erteilen müssen die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen mit bestimmendem Staatseinfluss sind auskunftspflichtig. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit aber nicht eingeschränkt werden.

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Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um noch einmal vier Wochen verlängert werden. Informationen von "allgemeinem Interesse" müssen von staatlichen Organen künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden, nicht aber von Gemeinden unter 5.000 Einwohner.

Die Umstellung erfolgt relativ langsam. Die neuen Regeln gelten erst mit September 2025. Edtstadler begründete dies unter anderem damit, dass es entsprechende Schulungen und Leitfäden brauche.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ergriff im Plenum nicht mehr das Wort. Er hatte schon nach dem Ministerrat seine Erleichterung kundgetan, dass man nach jahrelangen Verhandlungen zu einem Ergebnis gekommen ist: "Das war ein verdammt hartes Brett."