Politik/Inland

Menschenrechtssituation: Experten vermissen Fakten

Wie stehts in Österreich um die Einhaltung der Menschenrechte?

Wer diese Frage mit harten Fakten beantworten will, kommt mitunter schnell an Grenzen. Zumindest, wenn es um Zahlen geht. „Denn in vielen Bereichen“, sagt Florian Horn von der Österreichischen Liga für Menschenrechte, „fehlt es einfach an belastbaren statistischen Daten.“

Gemeinsam mit Rita Isiba, Geschäftsführerin der Anti-Rassismus-NGO ZARA, und Volksanwalt Bernhard Achitz, präsentierte Horn ein neues Online-Tool, das die Lage der Menschenrechte nun besser beobacht- und messbar machen soll und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

Das „UPR-Tool“ ist nun auf der Homepage der Liga (liga.or.at) abrufbar. UPR steht für „Universal Periodic Review“ und vergleicht, ob und welche Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsbeirat Österreich bereits umgesetzt hat, um die Situation hierzulande zu verbessern.

Die eher ernüchternde Bilanz: Bei der überwiegenden Mehrheit der Empfehlungen – 60 Prozent – ist laut Liga noch keine Bemühung erkennbar, diese umzusetzen.

Wo kann, ja muss Österreich in menschenrechtlichen Belangen besser werden?

Die Experten bringen folgende konkreten Verbesserungsschritte: Zunächst sollte die institutionalisierte Politik früher und intensiver mit Experten der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.

Allein die Liga für Menschenrechte vereint rund 250 Organisationen unter ihrem Dach. Doch bei Gesetzen oder neuen Regelungen wird die Expertise dieser Organisationen zu spät oder mitunter gar nicht abgerufen.

Liga-Sprecher Horn bringt ein Beispiel: „Als es darum ging, eine Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt einzurichten, wurde das Gesetz jahrelang in der Schublade gehalten, um dann – kurz vor dem eigentlichen Beschluss – eine Arbeitsgruppe einzurichten.“ Dabei sei kein einziger inhaltlicher Verbesserungsvorschlag der Zivilgesellschaft verwertet worden. Das Ergebnis: Gesetz und Beschwerdestelle seien mangelhaft.

Ungleichheit

Ein weiterer Punkt ist für Expertin Isiba die staatliche Aufarbeitung von Fakten. „Die Republik nimmt die strukturellen Ungleichheiten, die mit Hautfarbe, Religion, etc. verbunden sind, kaum zur Kenntnis.“

Es brauche einen „nationalen Aktionsplan Rassismus“. Dieser setze aber voraus, dass man konkret wisse, wo genau menschenrechtliche Probleme liegen – und wie groß diese sind.

Die Volksanwaltschaft prüft zwar seit mehr als zehn Jahren Einrichtungen, bei denen strukturell die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsentzug besteht (Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen, etc.). Laut Isiba gibt es aber keine staatliche Institution, die menschenrechtliche Verfehlungen systematisch erfasst. Und so lange das so bleibe, fehle es an Grundlagen für wirksame Gegenmaßnahmen.