"Es riecht nicht mal nach einer Leiche"
Von Thomas Trescher
Die öffentliche Verhandlung um die Wahlanfechtung der Stichwahl zur Bundespräsidentschaft seitens der FPÖ ging heute ab 13:00 Uhr weiter. Es gab Plädoyers der drei Parteien, also der Anwälte der wahlanfechtenden FPÖ genauso wie der Anwälte von Alexander Van der Bellen und des Leiters der Bundeswahlbehörde, Robert Stein.
- Der Verfassungsgerichtshof will "alles in seiner Macht stehende" tun, damit es bis 6. Juli ein Urteil gibt.
- Zwei Tage später, am 8. Juli, wird Alexander Van der Bellen angelobt, wenn die Wahl nicht aufgehoben oder neu ausgezählt wird.
- Heute gaben die Parteienvertreter ihre Plädoyers, danach wurden sie von den Richtern befragt.
- Das wichtigste Argument der FPÖ-Anwälte: Das Gesetz wurde gebrochen, damit gibt es Spielraum für Manipulationen und deshalb sei die Wahl zu wiederholen.
- Die Bundeswahlbehörde argumentierte in Person ihres Leiters Robert Stein, dass sie von den Schlampereien und Regelwidrigkeiten nichts wusste, weil in den Akten davon nichts stand.
- Und die Anwälte von Alexander van der Bellen vertreten die Ansicht, dass eine Manipulation in einer Weise, die das Ergebnis beeinflussen könnte, "fernab jeglicher Lebenserfahrung" sei.
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