29.06.2016
"Es riecht nicht mal nach einer Leiche"
Vor dem Verfassungsgerichtshof wurden heute die Parteienvertreter befragt - also die Anwälte von FPÖ, Alexander Van der Bellen und der Leiter des Bundeswahlbehörde, Robert Stein.
Die öffentliche Verhandlung um die Wahlanfechtung der Stichwahl zur Bundespräsidentschaft seitens der FPÖ ging heute ab 13:00 Uhr weiter. Es gab Plädoyers der drei Parteien, also der Anwälte der wahlanfechtenden FPÖ genauso wie der Anwälte von Alexander Van der Bellen und des Leiters der Bundeswahlbehörde, Robert Stein.
- Der Verfassungsgerichtshof will "alles in seiner Macht stehende" tun, damit es bis 6. Juli ein Urteil gibt.
- Zwei Tage später, am 8. Juli, wird Alexander Van der Bellen angelobt, wenn die Wahl nicht aufgehoben oder neu ausgezählt wird.
- Heute gaben die Parteienvertreter ihre Plädoyers, danach wurden sie von den Richtern befragt.
- Das wichtigste Argument der FPÖ-Anwälte: Das Gesetz wurde gebrochen, damit gibt es Spielraum für Manipulationen und deshalb sei die Wahl zu wiederholen.
- Die Bundeswahlbehörde argumentierte in Person ihres Leiters Robert Stein, dass sie von den Schlampereien und Regelwidrigkeiten nichts wusste, weil in den Akten davon nichts stand.
- Und die Anwälte von Alexander van der Bellen vertreten die Ansicht, dass eine Manipulation in einer Weise, die das Ergebnis beeinflussen könnte, "fernab jeglicher Lebenserfahrung" sei.
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