Kocher: Lebensmittelpreise müssen gemeldet werden, aber kein Rechner
Im Kampf gegen die hohen Lebensmittelpreise will Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) private Online-Preisvergleichsplattformen für Konsumenten stärken. Dazu sollen künftig Supermärkte ab einer bestimmten Größe verpflichtend gewisse Verkaufspreise für diese Portale sowie für wissenschaftliche Einrichtungen leichter zugänglich machen, erklärte Kocher am Freitag in Wien vor Journalisten. Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite werde es aber keinen geben.
"So rasch wie möglich"
Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vorliegen. Grundsätzlich sei das Vorhaben mit dem grünen Koalitionspartner abgesprochen, Details müsse man aber noch klären, so Kocher. Bis Ende des Jahres soll das geplante Gesetz dann ins Parlament kommen.
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Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite wie zuletzt in den Raum gestellt, wird es allerdings keinen geben. Mitte Mai hatte Kocher erklärt, die Einführung eines Lebensmittel-Preisrechners für Grundnahrungsmittel im Supermarkt und im Online-Handel soll "so rasch wie möglich" umgesetzt werden. Mitte Juli kündigte Kocher einen Vorschlag dazu bis zum Herbst an. Das Tool müsse jedenfalls "den Konsumentinnen und Konsumenten nutzen, es muss einfach sein und es muss natürlich auch so gestaltet sein, dass es jederzeit die richtige Information liefert", sagte der Wirtschaftsminister im Juli im APA-Interview. Angesichts der Anzahl an privaten Lebensmittelpreisrechnern sieht Kocher nun keinen Bedarf mehr für ein "amtliches Angebot". Diese wolle man unterstützen.
Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde
Mit dem Vorhaben folgt Kocher den Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Wettbewerbshüter kamen nach einer Befragung der Betreiber von heissepreise.io, preismonitor.at, preisrunter.at, supermarkt.at und Teuerungsportal.at zu dem Schluss, die Plattformen könnten die Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel für Konsumenten verbessern.
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"Preisvergleichsplattformen bieten den Konsumenten und Konsumentinnen ein Instrument, um Preise besser und rascher vergleichen zu können", sagte BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Kocher in Wien. Ein Praxisbeispiel aus Israel zeige, dass durch solche Portale nachweislich die Preise um durchschnittlich 4 bis 5 Prozent gesunken seien.
Die Verbesserung der Preistransparenz sollte nach Ansicht der BWB allerdings nur kundenseitig wirken, eine einfachere Koordinierung bzw. Anpassung der Preise der Lebensmitteleinzelhändler müssten vermieden werden. Auch dürften sich Preisvergleichsplattformen nicht nur auf wenige Produkte beschränken, sondern idealerweise auch Warenkörbe vergleichbar machen und alle Preissegmente darstellen, nicht nur Diskont-Produkte.
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Die Daten, die Lebensmitteleinzelhändler künftig einfacher zu Verfügung stellen sollen, müssten u.a. den EAN-Strichcode, Produktname, Herkunft, Marke und Preis beinhalten. Kocher sieht auch die Angaben von Qualität essenziell, damit Produkte hoher Qualität keine Nachteile haben.
Der tägliche Einkauf im Supermarkt hat sich stark verteuert. Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke stiegen im Juli im Jahresvergleich im Schnitt um 10,5 Prozent und damit deutlich höher als die Gesamtinflation von 7,0 Prozent.
Aufgrund der Preisentwicklung in der Lebensmittelbranche startete die BWB vergangenen Herbst eine großangelegte Untersuchung. Ende Oktober will die Behörde die Ergebnisse veröffentlichen. Die Wettbewerbshüter untersuchen, ob in bestimmten Produktbereichen Wettbewerbsprobleme vorhanden sind, die zu höheren Preisen führen, und wohin die Preissteigerungen geflossen sind.