Politik/Inland

Härtere Strafen bei Missbrauch: Regierung beschließt Kinderschutzpaket

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat ihr "Kinderschutzpaket" beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem, eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, eine Verpflichtung für Schulen, eigenständig Schutzkonzepte für Minderjährige umzusetzen, sowie eine Ausweitung des Tätigkeitsverbotes für verurteilte Sexualstraftäter.

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Diese Regierungsvorlagen werden nun dem Parlament übermittelt.

Wer Darstellungen von Kindesmissbrauch besitzt, muss künftig mit zwei bis zehn Jahren Haft rechnen

Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, teilte das Justizministerium im Anschluss an die Regierungssitzung mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.

Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer "Vielzahl" - also mehr als 30 Bildern oder Videos - von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Kinderschutzkonzepte werden an Schulen Pflicht, Tätigkeitsverbote für Verurteilte werden erleichtert

Die am Mittwoch beschlossenen Regierungsvorlagen sind Teil eines Maßnahmenpakets, das laut Regierung auf drei Säulen aufbaut:

  • Prävention 
  • Strafverfolgung und Sanktionen
  • Opferschutz

Damit soll für einen "umfassenden Schutz" von Kindern vor sexueller Gewalt gesorgt werden. "Kinder sollen nicht Opfer werden. Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt werden", hieß es dazu aus den zuständigen Ministerien. Dafür werden Schulen in die Pflicht genommen Kinderschutzkonzepte umsetzen zu müssen.

Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter und Täterinnen. Wer wegen Sexualstraftaten verurteilt wird, soll künftig von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen werden dürfen - auch wenn er diese Tätigkeit nicht zum Tatzeitpunkt ausgeübt hat. Bisher musste das bei einem Tätigkeitsverbot der Fall sein.

Was künftig bei sexuellen Handlungen zwischen Minderjährigen gilt

Eine Lösung wurde laut Regierung auch für das sogenannte "Sexting" unter gleichaltrigen Minderjährigen gefunden. Das Justizministerium regelt künftig per Erlass, dass in solchen Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, auch wenn Unter-14-Jährige beteiligt sind.

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Durch das Maßnahmenpaket wird auch der als verharmlosend kritisierte Begriff der "Pornographischen Darstellung Minderjähriger" im Gesetz durch den Begriff "Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen" ersetzt.

Plakolm spielt auf den Fall Teichtmeister an: "Hat zuletzt Anlässe gegeben"

Nicht nur Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) lobten das Paket, auch Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP): "Das ist ein klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen", spielte sie auf das Urteil in der Causa Teichtmeister an, ohne diese direkt anzusprechen.

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