Politik/Inland

Kaum Geld für einen neuen Hofburg-Wahlkampf

Noch ist nichts entschieden. Der Verfassungsgerichtshof wird in spätestens zehn Tagen seine Erkenntnis zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ fällen. Mögliche Erkenntnisse sind:

- Die Stichwahl wird für gültig erklärt. Es habe zwar Unregelmäßigkeiten, aber keinen einzigen Hinweis auf Manipulation gegeben.

- Die Stimmen müssen teilweise oder im ganzen Bundesgebiet neu ausgezählt werden.

- Die Stichwahl muss teilweise wiederholt werden, etwa in bestimmten Wahlkreisen.

- Die Stichwahl muss als Ganzes wiederholt werden.

Sollte die Wahl ganz oder teilweise wiederholt werden müssen, ist die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von einhundert Tagen eine neue Stichwahl anzuordnen. Wahrscheinliche Termine sind Anfang bis Mitte Oktober.

Dem Vernehmen nach ist Alexander Van der Bellen ob der Wahlanfechtung geknickt – und die Aussicht auf einen möglicherweise erneuten Wahlkampf wird seine Stimmung wohl nicht verbessern. Aus seinem Wahlkampfteam ist zwar zu erfahren, man sei auf alles vorbereitet, aber Details gibt es vorerst keine. Auch auf FPÖ-Seite gibt man sich noch bedeckt – man wolle abwarten, was das Verfassungsgericht entscheidet, erklärt Hofers Pressesprecher.

Teurer Wahlkampf

Was beide Wahlkampfteams im Fall der Fälle eint, sind die mangelnden finanziellen Ressourcen: Noch nie war ein Kandidat einer kleineren Oppositionspartei in einer bundesweiten Stichwahl, und der Wahlkampf im Frühjahr war lange – und sehr teuer.

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Van der Bellens Team hat angegeben, insgesamt 2.982.274,45 Euro für den gesamten Wahlkampf (erster Durchgang und Stichwahl) ausgegeben zu haben. Einiges davon kam von Spendern, das Meiste von der grünen Partei.
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Laut offiziellen Zahlen kam für die FPÖ die Niederlage in der Stichwahl noch teurer: 3.387.236,08 Euro (ohne Sachspenden) wurden aus der blauen Parteikassa für Norbert Hofer aufgewendet.

Einen Joker hätten die beiden Parteien, falls die Stichwahl tatsächlich wiederholt werden muss: Wie der Verfassungsjurist Heinz Mayer bestätigt, könnten sie für den ihnen entstandenen Schaden eine Amtshaftungsklage einbringen. "Sie könnten ihre Kosten wegen schuldhafter Rechtsverletzung beim Bund geltend machen", erklärt Mayer.