Ibiza-Video: Justiz will Ermittlungen auf ÖVP und SPÖ ausdehnen
Die Ermittlungen in der Ibiza-Affäre wegen illegaler Parteispenden sind offenbar noch umfangreicher als erwartet: Der KURIER berichtete am Freitag, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht nur gegen die FPÖ-Männer Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und Markus Tschank ermittelt, sondern auch jene Unternehmen ins Visier nimmt, die Strache in jener Nacht auf Ibiza aufgezählt hat.
Wörtlich sagte der damalige FPÖ-Chef: „Gaston Glock als Beispiel, Heidi Horten ist ein Beispiel. Rene Benko, der die ÖVP und uns zahlt – einer der größten Immobilienmakler Österreichs. Novomatic zahlt alle.“ Die Unternehmen dementieren, jemals direkt oder indirekt an die FPÖ oder eine andere Partei bzw. deren Vereine gespendet zu haben.
Die WKStA dürfte es aber genau wissen wollen und untersucht deshalb nun auch andere Parteien bzw. ihnen nahe stehende Vereine. Laut einer Sprecherin gibt es derzeit 20 Angezeigte bzw. Beschuldigte.
Die Korruptionsjäger wollen sich deshalb nun auch andere Parteien bzw. ihnen nahe stehende Vereine anschauen. Der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung zitieren am Dienstag aus einem vertraulichen Schreiben, in dem die Staatsanwaltschaft die Polizei um die Ermittlung möglicher „FPÖ-, ÖVP- und SPÖ-naher gemeinnütziger Vereine, die als Empfänger der behaupteten Spenden der Novomatic AG, der Glock GmbH und der Signa-Holding in Betracht kommen würden“ bittet.
Verdacht ausgeweitet
Heißt vorerst: Die Justiz will wissen, welche Vereine es gibt – wohl, um Beweise zu sammeln und Zeugen zu befragen.
Tatsächlich beschuldigt sind im Verfahren, das als Verschlussakt behandelt wird, bisher nur Strache, Gudenus und Tschank sowie „weitere Beschuldigte“ bzw. „Unbekannte“. Ihnen wird Untreue in verschiedenen Beteiligungsformen vorgeworfen.
Frühere Beweise gesucht
Die WKStA hegt den Verdacht, dass – laut Strache-Aussagen – im Wahlkampf 2017 zwischen 500.000 und zwei Millionen Euro an illegalen Parteispenden geflossen sind.
Sollte das stimmen, hätten die Manager „in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstoßen, die dem Vermögensschutz der von ihnen vertretenen Unternehmen als wirtschaftlich Berechtigte dienen“, wie es in dem WKStA-Schreiben heißt. Das entspricht dem Straftatbestand der Untreue.
Außerdem wollen die Ermittler wissen, ob es aus früheren Verfahren „Anhaltspunkte für derartige verdeckte Parteispenden“ gibt – sie wollen also alte Beweismittel aufrollen. Die Ermittlungen dürften spätestens dann jede Dimension sprengen.
Allerdings muss das Vorhaben der Staatsanwälte, gegen Verantwortliche der Unternehmen – und in weiterer Folge gegen andere Vereine oder Parteien – zu ermitteln, erst vom Justizministerium und dem Weisungsrat abgesegnet werden.