Politik/Inland

Neue Regeln würden Weg für U-Ausschuss ebnen

Noch im Februar hatte es für ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka "keinen besonderen Zeitdruck" für eine U-Ausschuss-Reform gegeben. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder ließ damals wissen: Angesichts einer Opposition "mit Schaum vor dem Mund" wegen der Hypo tendiere seine Verhandlungsbereitschaft über eine U-Ausschuss-Reform "gegen Null".

Jetzt ist das anders. Ob des immer größeren Hypo-Bürgerzorns schwenken sie um. Kanzler Werner Faymann, Vizekanzler Michael Spindelegger und ihre beiden Klubchefs plädieren für ein neues Verfahren im parlamentarischen Untersuchungsgremium; nicht länger "Showbühne für die Opposition" dürfe es sein.

"Dringend notwendig" seien andere Regeln, sagt Spindelegger. Fortan sollte auch eine Minderheit, damit die Opposition, berechtigt sein, einen U-Ausschuss zu beantragen, befindet auch Faymann. Schon 2009 hatten das Rot und Schwarz per Unterschrift ihrer damaligen Klubobleute versprochen.

Wird das nun realisiert, erübrigt sich der Zank über einen Hypo-U-Ausschuss. Die Regierungsparteien können ihn dann mit ihrer Mehrheit nicht mehr verhindern.

Geht es nach Parlamentspräsidentin Barbara Prammer, steht die U-Ausschuss-Reform bis zum Sommer. Ein "realistischer Fahrplan" für SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka bezweifelt, dass das machbar ist: "Das geht nicht innerhalb von Wochen, das dauert Monate. Ganz entscheidende Fragen sind offen. Man weiß ja nicht, wie die Opposition auf unsere Vorschläge reagiert."

Reformarbeitseifer wird demonstriert: Gestern haben Schieder und Lopatka die Fraktionschefs der Oppositionsparteien für 24. April zum Gespräch geladen; schon diese Woche beraten die Klubdirektoren. "Damit wir nach Ostern beginnen können, Nägel mit Köpfen zu machen", wie Schieder dem KURIER sagte.

Was wollen Schwarz und Rot inhaltlich? Auskunftspersonen müssten besser geschützt, die Arbeit der Justiz dürfe durch U-Ausschüsse nicht behindert werden, sagt Lopatka. "Rechtsstaatlichkeit" sei oberstes Gebot. Schieder ist dafür, U-Ausschüsse zeitlich zu begrenzen, nicht mehr als zwei sollten parallel werken. Auch mit Themen-Allerlei will er Schluss machen: "Es sollte einen Untersuchungsgegenstand geben."

Die Oppositionellen sind nicht nur bereit für eine U-Ausschuss-Reform, sie begehren sie seit Jahren. Das deutsche Vorbild ist unumstritten. Die Umsetzung scheiterte laut den Grünen das letzte Mal an der Frage, wer im Streitfall – als Beispiel nennt Mandatar Dieter Brosz Aktenschwärzungen – Schiedsrichter spielt.

In Deutschland ist es bei "kleineren" Streitfragen ein Einzelrichter, bei Grundsatzfragen das Bundesverfassungsgericht. "Die ÖVP wollte den Verfassungsgerichtshof, die SPÖ wollte aber partout keine gerichtliche Schiedsinstanz", erzählt Brosz. Man würde also bei den Verhandlungen nicht von vorne beginnen müssen. Brosz: "Es wird sich in der ersten Verhandlungsrunde herausstellen, ob die Regierung diesmal wirklich an einem Abschluss interessiert ist. Oder ob sie diesen Reform-Vorstoß nur macht, um einen Hypo-Ausschuss zu verzögern."

In einem anderen Punkt könne man auf Vorhandenes zurück greifen: bei der Einschränkung der Immunität.Brosz: "Hier gibt es einen Parteienkonsens für ein zeitgemäßes Immunitätsgesetz." Demnach soll die Verleumdung, also die "wissentlich falsche Unterstellung einer strafbaren Handlung", aus der Immunität herausfallen.

Laut Brosz muss eine U-Ausschussreform mit der Novellierung des Immunitätsgesetzes Hand in Hand gehen, da die Immunität ein eigenes Verfassungsgesetz ist – und nicht nur für Abgeordnete im U-Ausschuss gilt. Verleumder würden damit generell nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt sein.

Schieder sieht die Sache so: "Bei Herabwürdigungen und dem Verstoß gegen die Vertraulichkeit, etwa wenn geheime Akten an die Öffentlichkeit gelangen, sollte die Immunität eingeschränkt werden." Letzteres kann sich auch Prammer vorstellen.