Grüne: Verfassungsrichter sollen Nebenjobs offenlegen
Derzeit müssen österreichische Verfassungsrichter ihre Nebentätigkeiten nicht offenlegen. Geht es jedoch nach den Grünen, soll sich dies ändern. Mit einem Entschließungsantrag am Mittwoch im Nationalrat - er soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden - will Verfassungssprecherin Daniela Musiol die Bundesregierung zu einer Regelung auffordern. Per Gesetz sollen die Verfassungsrichter zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet werden.
Dass die heimischen Höchstrichter neben ihrem VfGH-Job auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen dürfen, ist ein österreichisches Spezifikum. Zuletzt hat VfGH-Präsident Gerhart Holzinger dieses Systems im Verfassungsausschuss des Nationalrats verteidigt. Es sei ein unschätzbarer Vorteil, dass Vertreter aller wichtigen Rechtsberufe im VfGH vertreten seien, argumentierte er.
Mehr Transparenz
Musiol schwebt eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor, die zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet. Auch Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, leitende Positionen etwa in Aufsichtsräten aber auch Gutachten-Erstellungen, Publikationen und ehrenamtlichen Tätigkeiten sollen transparent werden.
Für den VfGH ist mehr Transparenz allerdings ohnehin schon beschlossene Sache, wie Sprecher Christian Neuwirth betonte. Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, derzeit sei dies in Vorbereitung.