Politik/Inland

Massive Kritik am Grünen Pass: Starttermin am 4. Juni wackelt

Die vom Gesundheitsministerium geplante Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes stößt auf weitere Kritik. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger lehnt die geplante Sammlung von Sozialdaten von Bürgern und deren Corona-Statuts ab. Der für die Übermittlung der Daten zuständige Dachverband begründet dies in seiner Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf damit, dass der Zweck, der Umfang sowie die Dauer der Datenverarbeitung im Gesetz nicht definiert ist.

"Hochsensible Daten"

"Abgelehnt wird jedenfalls eine Übermittlung von Daten der Versicherten der Sozialversicherungsträger auf Basis dieser Rechtsgrundlage. Die selbstverwaltete Sozialversicherung verarbeitet Gesundheitsdaten und andere hochsensible Daten im Auftrag ihrer Versicherten. Durch eine Übermittlung dieser Daten aus dem Verantwortungs- und Kontrollbereich der Sozialversicherung können die Sozialversicherungsträger und der Dachverband die Sicherheit dieser Daten nicht mehr garantieren", so der Dachverband in seiner Stellungnahme.

Register für Covid-19-Erkrankte und Geimpfte

In der Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes, mit der der Grüne Pass umgesetzt wird, ist eine großangelegte Sammlung von Daten fast aller Bürger vorgesehen. Konkret soll ein Register entstehen, in dem Covid-19-Erkrankte und Geimpfte zusammengeführt werden und mit ihren Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände verknüpft werden. Zudem soll der Gesundheitsminister ermächtigt werden, per Verordnung weitere Daten aus allen Ministerien anfordern und anlegen zu dürfen.

4. Juni wackelt

"Glauben Sie mir, mir ist Datenschutz ganz wichtig!", betonte der zuständige Minister Mückstein in einer Pressekonferenz, "wir werden eine datenschutzkonforme Lösung finden". Aber auch die Wissenschaft sei eben auf diese Daten angewiesen, verteidigte er das Vorhaben. Das Ministerium sei in der Vergangenheit dafür kritisiert worden, eben diese nicht liefern zu können. "Klar muss auch sein, dass wir Daten brauchen, um politische und medizinische Entscheidungen zu treffen", so Mückstein.

Der anvisierte Starttermin am 4. Juni sei laut dem beauftragten IT-Dienstleister der Sozialversicherung aber ohnedies schwer machbar, heißt es laut einem internen Papier, dass dem Standard vorliegt: "Durch die Politik wurde der Wunsch eines Go-live am 4. Juni 2021 vorgegeben. Aus technischer Sicht ist dieser Starttermin mutmaßlich nicht zu halten."

"Pläne gehen deutlich zu weit"

Auch die Ärztekammer lehnt "unnötiges Datensammeln" ab. "Es steht außer Frage, dass die Verknüpfung von Gesundheitsdaten Vorteile hat, wenn es etwa darum geht, neue Einsatzbereiche für Medikamente zu identifizieren. Die aktuellen Pläne des Gesundheitsministeriums gehen aber deutlich zu weit", kommentierte Präsident Thomas Szekeres den Gesetzesentwurf und weiter: "Diese Absicht steht im Widerspruch zu allem, was wir im Sinne des Schutzes unserer Privatsphäre erwarten können."

Gemeindebund "nicht eingebunden"

Kritisch zu diesen Plänen äußert sich auch der Gemeindebund. Er ortet ebenfalls datenschutzrechtliche Probleme und kritisiert, nicht eingebunden worden zu sein obwohl unter anderem auch die Gemeinden für die Zurverfügungstellung der Zutritts-Zertifikate zuständig sein sollen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gemeinden bisher gar nicht über den Prozess informiert wurden, "dieser Prozess aber bereits spätestens am 4. Juni 2021, sohin in knapp zwei Wochen funktionieren soll, fordern wir eindringlich, dass die Zurverfügungstellung der Zertifikate durch Gemeinden nicht der Regelfall, sondern der Ausnahmefall wird und auch als Ausnahmefall kommuniziert wird (wenn anderweitig - Apotheke, Arzt, Impfstellen und Teststraßen - ein Zertifikat nicht beigeschafft werden kann)", fordert der Gemeindebund.

Auf die Risiken einer personenbezogenen Speicherung aller Daten in einem Register trotz Pseudonymisierung weist die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA GmbH) in ihrer Stellungnahme hin. Man ist dort außerdem der Meinung, dass die Aufgabe der Führung eines zentralen Impfregisters verfassungsrechtlich nicht aus ELGA ausgegliedert werden darf, was ja mit dem geplanten Register der Fall wäre.

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