"Projekt Bergdoktor": 2025 soll es österreichweit Primärversorgungszentren geben
"Es hört sich extrem sperrig an", entriert der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch die "Novelle zum Primärversorgungsgesetz".
Wie wesentlich und wichtig diese Novelle ist, macht Rauch an seiner eigenen Frau fest. Sie gab ihre Praxis in Dornbirn auf und fand keine Nachfolge.
100 Millionen Euro EU-Förderung
Die Novelle ermögliche einen massiven Ausbau von Primärversorgungseinrichtungen (PVE) in Österreich. Derzeit gibt es 39 solcher Zentren in sieben Bundesländern. Und das, obwohl die EU 100 Millionen Euro an Förderungen zur Verfügung stellt.
Rauchs Ziel: Bis 2025 soll es österreichweit 121 Primärversorgungseinrichtungen geben. Um das "Projekt Bergdoktor" zu realisieren, seien Auflagen erleichert worden. So kann bereits 6 Monate nachdem eine Kassenstelle nicht besetzt wurde, in einer Region eine Primärversorgungseinheit gegründet werden.
2 statt 3 Allgemeinmediziner
Waren bis dato drei Allgemeinmediziner notwendig, um ein derartiges Zentrum gründen zu können, so sind es nun nur mehr zwei.
Auch Kinderärzte können, so Rauch, Zentren gründen.
Dass es von diesen PVE derzeit zu wenige gibt, liege am Widerstand der Ärztekammer, hatte Gesundheitsminister Rauch Ende Jänner beklagt. „Dass die Ärztekammer bei der Einrichtung einer Primärversorgungseinheit ein Vetorecht hat, halte ich für einen Anachronismus“, kündigte er eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Nun macht die Regierung ernst: Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden, sehen die Pläne vor. Danach sollen Landesregierung und ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben können - die Zustimmung der Ärztekammer wäre also nicht mehr notwendig, wurde der APA auf Nachfrage aus dem Gesundheitsministerium bestätigt.
Auch sonst sollen die Rahmenbedingungen erleichtert werden. Neben Allgemeinmedizinern können sich den Plänen zufolge künftig auch Kinderärzte für Primärversorgungseinrichtungen bewerben. Mangelberufe wie Gynäkologen werden bei der Gründung bevorzugt. Auch Ärzte, die noch keinen Kassenvertrag haben, sollen sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen können. Damit sollen Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integriert werden. Statt bisher drei Kassenärzten und einer Pflegekraft sollen in Zukunft also beispielsweise auch ein Kassenarzt, ein Wahlarzt und ein Krankenpfleger eine PVE gründen können.