Finale für Zeugen: "Der Wahlleiter wird’s schon wissen"
Das Rätsel um den Herrn Augustin aus dem Bezirk Südoststeiermark ist gelöst: Der stellvertretende Bezirkswahlleiter, der für die eigentliche Leiterin eingesprungen war, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Zeuge nachgeladen.
Seine Identität war zunächst unklar, schien er doch auf keinem Protokoll auf. Warum? "In der Hektik habe ich nicht gesehen, dass mein Name nicht drauf war", sagt er vor dem Höchstgericht. Er habe entschieden, schon am Wahlsonntag die Briefwahlstimmen für die Hofburg-Stichwahl auszuzählen. Den Bezirkshauptmann informierte er darüber erst am nächsten Tag, als die Auszählung rechtmäßig ab 9 Uhr beginnen hätte sollen.
Befragungen abgeschlossen
Das Höchstgericht hat am Donnerstag seine Zeugen-Befragungen rund um die FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl vorerst abgeschlossen. Die viertägige Sitzung brachte zahlreiche Formalfehler ans Licht, lieferte aber keine konkreten Hinweise auf Manipulationsversuche. Nächste Woche wird der VfGH noch Parteienvertreter hören, erst danach wird das Gericht eine Entscheidung treffen.
Die FPÖ hat die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl vom 22. Mai, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen den Grünen Bewerber Alexander Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen. Zu 20 besonders schwerwiegenden Fällen hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt. Der Hauptvorwurf der FPÖ lautete, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag 9.00 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt wurden.
In den Befragungen der Zeugen (v.a. Mitglieder von Bezirkswahlbehörden) stellten sich diese Vorwürfe teilweise als richtig heraus, keiner der Zeugen konnte jedoch Anhaltspunkte für eine mögliche Manipulation nennen. Allerdings merkte etwa eine FPÖ-Beisitzerin aus dem Bezirk Wien-Umgebung am Dienstag an, durch das vorzeitige Öffnen der Briefwahlkarten sei „Manipulation Tür und Tor geöffnet“ worden.
Falsche Protokolle
Klar wurde in den Befragungen der letzten Tage auch, dass die vorzeitige Öffnung und Auszählung der Wahlkarten in den Protokollen der Wahlbehörden nahezu nirgends vermerkt wurde. Vielmehr wurden die (falschen) Protokolle anstandslos unterschrieben - und sogar Anwesenheit von Beisitzern wurde bestätigt, obwohl diese nicht stattgefunden hatte, wie etwa im Bezirk Villach-Land. Einige Beisitzer gaben an, das Protokoll nicht einmal gelesen zu haben.
Auch am Donnerstag waren die vorzeitigen Auszählungen Thema bei den Zeugenbefragungen.
Ein FPÖ-Beisitzer aus dem Bezirk Leibnitz zeichnete das bereits bekannte Bild: Die Briefwahlkarten wurden auch hier bereits am Sonntag ab 17 Uhr ausgezählt. Der Wahlleiter habe zuvor „angeboten“, dies so handzuhaben, denn „dann ersparen wir uns den Montag“, sagte der Zeuge. Dies sei „immer so gemacht“ worden, und alle seien einverstanden gewesen. Er brachte dann auf den Punkt, was viele andere Zeugen vor ihm geschildert hatten: „Dass das nicht ganz korrekt ist, haben wir gewusst. Aber wenn der Wahlleiter das sagt ... Der wird’s schon wissen.“ Sie vertrauten den Beamten der Bezirkshauptmannschaft blind. Unregelmäßigkeiten beim Auszählen der Stimmen sind ihm keine aufgefallen, sagte er.
Der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), der (wie der Herr Augustin aus der Südoststeiermark) als Zeuge nachgeladen worden war, gestand zuvor ein, dass beim Wahlvorgang „Fehler“ begangen worden seien. Er bestätigte die Aussagen einer FPÖ-Vertreterin, wonach die Briefwahlstimmen bereits am Montag vor 9 Uhr gezählt wurden. Albel verwies auf einen Beschluss aus dem Jahr 2013, wonach Vorarbeiten geleistet werden können. Als Grund nannte er - wie schon zuvor zahlreiche andere Behördenleiter - Zeitmangel wegen der großen Zahl an Wahlkarten und dem öffentlichen Druck, rechtzeitig fertig zu werden.
Behörden unter Zeitdruck
Mit dem zeitlichen Druck hatte u.a. auch der Bezirkshauptmann vom Bezirk Graz-Umgebung begründet, dass die gesetzlichen Vorgaben seit 2013 nicht exakt eingehalten werden konnten. Hätte man die Auszählung „lege artis“ gemacht, hätte allein das „Schlitzen“ der Kuverts acht Stunden gedauert, sagte er bei seiner Befragung vom Mittwoch. Beim Wahlabteilungsleiter des Innenministeriums, Robert Stein, waren diese Schilderungen auf Unverständnis gestoßen: Bis zur Bundespräsidentenwahl habe er von derartigen Unregelmäßigkeiten nichts gewusst, sagte er.
Auch das vorzeitige Vorsortieren von Briefwahlkarten in nicht einzubeziehende und einzubeziehende Wahlkarten war am Donnerstag Thema. Im Bezirk Gänserndorf wurde zwar wie vorgesehen erst am Montag ausgezählt, vorsortiert wurden die Wahlkarten allerdings schon vor Montag 9 Uhr. Ein FPÖ-Beisitzer bestätigte seine entsprechende eidesstattliche Erklärung. Die vorsortierten Karten hätte er kontrollieren können, man habe aber auf die Bezirkshauptmannschaft vertraut. Unkorrekte Abwicklungen beobachtete der FPÖ-Beisitzer keine.
Auch im Bezirk Reutte wurden die Wahlkarten vor der gesetzlichen Frist vorsortiert, wie ein FPÖ-Beisitzer kritisierte.
Offenbart hatte sich in den vergangenen Tagen auch, dass vielerorts Beisitzer am Montag oft gar nicht zur Auszählung erschienen sind. „Dass wir nicht anwesend sein müssen, das haben wir am Sonntag einstimmig beschlossen“, gab etwa ein Beisitzer aus Schwaz bei seiner Befragung am Montag an. In Kitzbühel war beispielsweise nur ein einziger Beisitzer am Tag nach der Wahl zur Auszählung angetreten. Den Rest erledigten oft Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften. Erst zur Bestätigung des Beschlusses am frühen Abend bemühten sich die meisten Beisitzer ins Amtsgebäude.
Jetzt sind die Parteien dran
Auf die 14 Höchstrichter wartet jetzt ein Berg aus Arbeit. Die rund 90 Zeugenaussagen der vergangenen vier Tage müssen ausgewertet werden. Am Dienstag gibt es eine interne Beratung, am Mittwoch geht die Verhandlung weiter. Dann kommen die Parteienvertreter zu Wort. Das Höchstgericht soll am Ende entscheiden, ob die Wahl wiederholt oder neu ausgezählt werden muss oder ob es beim bisherigen Wahlergebnis bleibt.
Das Zwischenfazit von Grünen-Anwältin Maria Windhager: "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass im Ergebnis der Wählerwille korrekt abgebildet worden ist." Die FPÖ-Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender geben keine Stellungnahme ab.
Wann der VfGH seine Entscheidung bekannt geben wird, ist offen. Angesichts des geplanten Angelobungstermins von Wahlsieger Van der Bellen am 8. Juli ist das Gericht aber um eine rasche Entscheidung bemüht. Ob der vom VfGH ursprünglich angestrebte Termin am 6. Juli eingehalten werden kann, lasse sich erst nach Ende der öffentlichen Verhandlung sagen, sagte am Donnerstag VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Den KURIER-Liveticker der letzten Zeugenbefragungen gibt es hier zum Nachlesen