Fall KHG geht ins verflixte siebte Jahr
Warum noch immer offen ist, ob der Ex-Minister in Sachen BUWOG vorm Richter landet.
Es wird auch 2015 nichts. Obwohl die Justiz vor wenigen Tagen erklärt hat, dass die Ermittlungen in der BUWOG-Affäre nun weitergehen, wird wohl erst 2016 entschieden, ob sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor einem Richter verantwortet. Im Sommer 2014 war die Korruptionsstaatsanwaltschaft schon so weit: Der "Vorhabensbericht" war fertig, das Ministerium musste der kolportierten Anklage nur zustimmen. Einsprüche, Beweisanträge und andere juristische Finessen verhinderten die Entscheidung, der Vorhabensbericht wird gerade aktualisiert. Und damit zeigt sich an der BUWOG exemplarisch, warum Wirtschaftsstrafverfahren Jahre dauern, wie weit Anwälte gehen – und warum man von einer Zweiklassen-Justiz spricht. Der KURIER listet die wichtigsten "Tricks" auf:
Komplizierte Firmen- und Konten-Netzwerke
In der BUWOG-Causa spielen komplexe Firmen- und Stiftungskonstruktionen eine große Rolle. Wer, wie Ex-Minister Grasser, Stiftungen, Bank- und Treuhand-Konten im In- wie Ausland installieren lässt, muss dafür zwar viel Geld aufwenden – Treuhänder und Steuerberater arbeiten nicht kostenlos. Im Gegenzug "erkauft" er sich bei Untersuchungen aber Zeit.
Wie? Am plastischsten zeigt das eine Konto-Öffnung: Will ein Staatsanwalt ein Konto einsehen, muss er bei allen Banken fragen, ob der Betroffene hier ein Konto besitzt. In Ländern mit starkem Bank-Geheimnis (Liechtenstein, Schweiz etc.) sieht das Gesetz bereits an dieser Stelle vor, dass sich die Banken wehren dürfen – und sie tun dies zumeist allein deshalb, um ihren Kunden zu vermitteln, man sei um absolute Diskretion bemüht.
Der Streit um die Auskunft "Hat Herr Huber ein Konto?" geht oft bis vor die Oberlandesgerichte – was Monate dauert. Bekommt die Justiz recht, darf ein Staatsanwalt nicht direkt zugreifen. Er muss die Justiz vor Ort um Hilfe bitten (Rechtshilfe-Ersuchen). "Eine Konto-Öffnung im Ausland dauert etwa zwei bis vier Monate", sagt ein Ermittler dem KURIER. Das gilt allerdings nur für ein Konto. Wird, wie im Fall der BUWOG, Geld zwischen verschiedenen Länder verschoben, muss das Prozedere bei jedem Konto wiederholt werden. Jede "Relais-Station" im Geld-Karussell verzögert die Ermittlungen.
Dokumente werden bei Personen mit besonders hohem Rechtsschutz deponiert
Wie Ärzte genießen Anwälte und Steuerberater aufgrund des Vertrauensverhältnisses mit Klienten einen erhöhten Berufsschutz – sie sind Geheimnisträger. Ein Staatsanwalt kann bei Steuerberatern nicht einfach nach Dokumenten suchen, er muss sich den Zugriff oft gerichtlich erkämpfen – was bei der BUWOG der Fall war. So hat sich der frühere Rechtsanwalt des Grasser-Spezis Walter Meischberger dagegen gewehrt, der Justiz eine Festplatte mit 3,62 Gigabyte Daten zu überlassen. Der Anwalt bekam drei Wochen Zeit, die Festplatte zu sichten – dagegen berief er und ging vor das Oberlandesgericht; die neue Frist (sechs Wochen) reizte er aus, indem er am letzten Tag der Frist via Brief ausrichten ließ, er könne die Dateien (pdf-files, etc.) nicht lesen; außerdem unterlägen alle Dateien dem Berufsgeheimnis. Die Frage, ob dies zulässig ist, wurde vom Oberlandesgericht entschieden – und zwar so: Der Anwalt habe vordergründig ein Ziel verfolgt, nämlich: Er wolle das Verfahren verzögern.
Die Zustelladresse wird kurzfristig gewechselt
Ein ordentliches Ermittlungsverfahren setzt voraus, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte mit genau dem Anwalt kommunizieren, der einen Beschuldigten vertritt. Klingt banal, ist es aber nicht. In der BUWOG-Affäre verzögerten sich Ermittlungen, weil Betroffene ihren Anwalt wechselten, ohne das Gericht zu informieren. Die Konsequenz: Dokumente wurden Personen zugestellt, die diese nicht bekommen dürfen. In einem ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren ist das ein Einspruchsgrund. "Kurzfristige Anwaltswechsel, von denen das Gericht nichts weiß, passierten zuletzt öfter", sagt ein Korruptionsjäger.
Die Justiz wird mit Beweisanträgen überhäuft
Grundsätzlich ist es das Recht, ja, die Pflicht eines Anwalts, Beweisanträge zu stellen, damit die Staatsanwaltschaft bestimmte Zeugen einvernimmt, etc. Man kann die Sache aber übertreiben, und genau das scheint in der BUWOG-Affäre bisweilen der Fall zu sein. So forderten Grasser und seine Anwälte sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen in einem 27-seitigen Antrag, es müssten Zeugen wie Wolfgang Schüssel oder Susanne Riess-Passer einvernommen werden. Die Argumentation lautet sinngemäß: Schüssel & Co sollen bestätigen, dass KHG nie erzählt hat, er wolle sich am BUWOG-Verkauf bereichern.
Die Korruptionsjäger irritiert sowohl das Ansinnen des Antrages (Warum sollte ein mutmaßlicher Täter anderen von seinen Plänen erzählen?) wie auch das Timing: "Die Beweisanträge der Gegenseite kommen ausgerechnet immer dann, wenn durchsickert, dass wir mit unseren Erhebungen de facto fertig sind", sagt ein Ermittler.
Wozu die Tricks?
Bleibt die Frage: Was bringt die Trickserei?
Zum einen ist sie für den jeweiligen Rechtsvertreter der Beleg, man habe alles unternommen, um seinen Klienten zu schützen.
Zum anderen gibt es einen praktischen Grund: Die Dauer eines Verfahrens ist bei der Frage, wie hoch die Strafe ausfällt, relevant. Im Falle der BUWOG heißt das: Die lange Dauer der Ermittlungen wirkt bei einem allfälligen Schuldspruch klar mildernd.