Politik/Inland

Strache-Prozess startet unter regem Medieninteresse

Vor kurzem ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden. Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen.

Mitangeklagt ist der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, dem Bestechung angekreidet wird. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt.

Strache wird befragt

Strache wurde zu Beginn der Verhandlung zu seinen Vermögensverhältnissen befragt. Er wollte weder zu seinem Vermögen, seinem Nettoeinkommen noch allfälligen Schulden Angaben machen. Auf die Frage nach seiner beruflichen Tätigkeit, erwiderte er: "Unternehmer." Unterhaltspflichtig sei er für drei Kinder im Alter von zweieinhalb, 19 und 21 Jahren, gab Strache auf Befragen von Richterin Claudia Moravec-Loidolt bekannt. Während Oberstaatsanwältin Silvia Thaller die Anklage verlas, machte sich der Ex-Politiker eifrig handschriftliche Notizen.

Thaller betonte, das gegenständliche Verfahren sei das erste, das im Zuge der Ermittlungen rund um das Ibiza-Video verhandelt werde. Zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren würden geführt, die meisten seien noch nicht abgeschlossen.

Die Vorwürfe

Strache soll laut Anklage dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik während der türkis-blauen Koalition in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Das hatte zur Folge, dass die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen konnte. Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ am 29. August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen und Strache und dessen Ehefrau Ende April/Anfang Mai 2018 übers Wochenende auf Korfu eingeladen und die Kosten für Unterkunft sowie die An- und Abreise mit einem Privatjet übernommen haben. Beide Angeklagte haben die Vorwürfe bisher zurückgerufen.

Thaller warf Strache in ihrem Eingangsstatement vor, Vorteile für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften entgegengenommen zu haben. Der Ex-FPÖ-Chef habe sich "nicht uneigennützig" für Grubmüllers Anliegen eingesetzt, sondern sich dafür "entgeltliche Vorteile" für sich, seine Ehefrau sowie seine Partei versprochen. Die Änderung des PRIKRAF-Gesetzes und des ASV habe Strache als damaliger FPÖ-Klubobmann auf den Weg gebracht, indem die Fraktion am 19. Juli 2017 einen entsprechenden Initiativantrag einbrachte. Wenige Wochen später Grubmüller der FPÖ eine Spende von 10.000 Euro überwiesen - der Zusammenhang zum Gesetzesantrag sei "bei lebensnaher Betrachtung" offensichtlich, sagte Thaller.