Es geht ja doch: Kindergeld-neu ab März 2017
Von Maria Kern
Mitte März hatte Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) noch verärgert erklärt, die Kindergeld-Reform sei "gestorben", weil die SPÖ nicht kompromissbereit sei.
Nun ist alles anders. Gestern haben Karmasin und ihr SPÖ-Gegenüber, Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, überraschend verkündet, dass man sich nun doch auf den Total-Umbau des Kinderbetreuungsgeldes geeinigt habe.
Mit der Wahl habe das nichts zu tun, sagten die Ministerinnen. Karmasin: "Es waren ja nur einige wenige Punkte, die gefehlt haben. Die haben wir ausgeräumt."
Das sind die Eckpunkte der Änderungen, die am 1. März 2017 in Kraft treten:
Kindergeld-KontoStatt vier Bezugsvarianten gibt es künftig ein Kindergeld-Konto mit bis zu 15.449 Euro (siehe Grafik). Der Gesamtbetrag kann nur ausgeschöpft werden, wenn der Vater zumindest 20 Prozent der Karenzzeit übernimmt. Ein Elternteil kann maximal 28 Monate (derzeit 30 Monate) daheim bleiben, beide Elternteile können maximal 35 Monate zu Hause bei Kind sein (derzeit 36 Monate). Je länger man auf den Nachwuchs aufpasst, desto weniger Geld gibt es pro Monat. Die Zuverdienstgrenze (60 Prozent des Letztbezugs) bleibt unverändert.
PartnerschaftsbonusTeilen sich Mutter und Vater die Karenzzeit in etwa gleich auf (50:50 oder 60:40), gibt es ein finanzielles Zuckerl: je 500 Euro zusätzlich für den Vater und die Mutter (also in Summe 1000 Euro).
Papa-MonatOffiziell wird der Papa-Monat "Familienzeit" genannt. Binnen der ersten drei Monate nach der Geburt können Väter künftig 28 bis 31 Tage bei der Familie verbringen – dafür gibt es 700 Euro vom Kindergeld-Konto.
Einen Rechtsanspruch – wie von der SPÖ gefordert – wird es nicht geben. Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, können Väter den Papa-Monat beanspruchen. Der von Heinisch-Hosek gewünschte Kündigungsschutz wird nicht realisiert.
Das einkommensabhängige Kindergeld ist von den beschlossenen Änderungen nicht betroffen. Neu ist lediglich, dass auch bei dieser Variante der Partnerschaftsbonus lukriert werden kann.