Nach Panne: Sondersitzung für Finanzrahmen nötig
Budgetdebatten bringen der Koalition derzeit kein Glück. Musste im Frühjahr wegen einiger fehlender Nullen der Beschluss um einen Tag verschoben werden, gab es gestern schon wieder eine Panne. Auf einem Abänderungsantrag fehlte eine Unterschrift. Zuerst gingen die Koalitionsparteien davon aus, dass der Budgetbeschluss hält. Aber wie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach einer einstündigen Präsidiale mitteilte, sei die Beschlussfassung „nicht ordnungsgemäß“ gewesen.
Sondersitzung kommende Woche
Daher wird jetzt vom Finanzministerium der entsprechende Antrag noch einmal ans Parlament geliefert. Dann wird das Beschlussfassungsprozedere wieder in Gang gesetzt. Für den Beschluss muss der Nationalrat zu einer Sondersitzung zusammentreten. Sie wird am kommenden Donnerstag stattfinden.
Schuld an der Misere war, dass ein Abänderungsantrag zum Finanzrahmen nur von vier statt von fünf Abgeordneten unterschrieben und damit nicht ausreichend unterstützt war. Nationalratspräsident Sobotka hatte übersehen, dass auf eine Unterschrift vergessen worden war, wie er auch selbst im Plenum bekundete.
Sobotka entschuldigt sich
Nach der Plenarsitzung am Freitag entschuldigte sich Sobotka für die Abstimmungspanne. „Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler“, schrieb er in einer Aussendung. Der Fehler sei ihm unterlaufen, da einer der Abgeordneten mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet habe, drei Abgeordnete nur mit Nachnamen - somit seien optisch fünf Namen auf dem Papier gewesen.
Aufgedeckt worden war der Fehler - wie schon im Frühling - von SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer, berichtet die APA.
Der Abänderungsantrag bezog sich an sich nicht auf das Bundesfinanzgesetz, für das in der Regel der Ausdruck Budget verwendet wird, sondern auf das Finanzrahmengesetz. Das Thema darin ist ein kleines. Es geht um die Übernahme von Verwaltungspraktikanten in reguläre Dienstverhältnisse zur Zeit der Pandemie.
Ob jetzt das Budget selbst auch betroffen ist, ist noch unklar. Dass dem so sein könnte, wird mit einer Gesetzespassage argumentiert, wonach das Bundesfinanzgesetz innerhalb der Grenzen des Finanzrahmengesetzes beschlossen werden muss.