Politik/Inland

Buwog-Prozess: Meischbergers Bargeld von Vaduz nach Wien geliefert

Am Mittwoch ging es im Buwog-Prozess um Geldtransfers. Der erste Zeuge, Alexander B., schilderte den Transfer der Buwog-Millionenprovision von der zypriotischen Gesellschaft Astropolis von Peter Hochegger auf Konten in Liechtenstein. Dazwischengeschaltet wurde auf Wunsch von Walter Meischberger eine "Servicegesellschaft", die Omega International mit Sitz im US-Bundesstaat Delaware. 7,9 Millionen Euro flossen in mehreren Tranchen von der Astropolis zur Omega. Vom Konto der Omega wurde das Geld in bar in der Hypo Investmentbank in Liechtenstein abgehoben und anschließend auf drei Konten bei der gleichen Bank - Natalie, Karin und 400.815 - verteilt wieder eingezahlt. Diese Barzahlungen "bar aus, bar ein", seien früher gängige Praxis gewesen, meinte der Zeuge.

Die Barabhebung vom Omega-Konto hat der Zeuge vorgenommen. Dazu sei er in die Bank gegangen und habe einen Beleg unterzeichnet. Später habe er den Beleg mit der Empfangsbestätigung von Meischberger erhalten, den er aber nie in der Bank getroffen habe. Er habe das Bargeld immer in der Bank gelassen, meist bei einem Bankberater Meischbergers, sagte der Zeuge aus. Für ihr "Service" erhielt die Omega fünf Prozent der Geldsumme, exakt 372.000 Euro. Er habe auch die dazugehörigen Verträge zwischen Omega und Astropolis bzw. Omega und Meischberger mit ausgearbeitet, so der Zeuge. Meischberger habe ihm damals gesagt, es gehe um Erträge aus Immobiliengeschäfte in Osteuropa. Dass das Geld in Wahrheit eine Provision aus der Buwog-Privatisierung gewesen sei, das habe er erst nach Meischbergers Selbstanzeige im Herbst 2009 erfahren.

Übergabe in Wiener Hotel

Am Nachmittag sagte ein Mitarbeiter der Hypo Investmentbank in Liechtenstein (HIB) als Zeuge aus. Norbert R. gab an, er habe einmal in Wien an den – nun angeklagten – Walter Meischberger 25.000 Euro von dessen Konto in Liechtenstein in bar übergeben. Ort der Übergabe war das Hotel am Stephansplatz.

Meischberger hatte in der Hypo Liechtenstein, damals hundertprozentige Tochter der landeseigenen Vorarlberger Hypobank, einen eigenen Bankberater, Christoph W. Nach dessen plötzlichem Ausscheiden aus der Bank hat Zeuge R. es übernommen, Meischberger Geld in Wien zu übergeben, wie R. dem Gericht schilderte. Dazu habe er beim Empfang der Hypo Liechtenstein einen Geldtransport von 25.000 Euro nach Wien beauftragt.

In Wien habe er dann das Bargeld an Meischberger übergeben. Er habe Meischberger im Café-Bereich des Hotels sofort erkannt, weil er den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär aus den Medien gekannt habe, so der Zeuge.

Diese Geldübergabe erfolgte am 28. Oktober 2008. Warum Meischberger diesen Weg der Auszahlung gewählt habe, das wisse er nicht, so der per Videokonferenz aus dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz, Liechtenstein, zugeschaltete Zeuge.

„Schnitt“ machen

In der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker räumte er ein, dass durch diese Form der Barauszahlung mit vorherigem Bargeldtransport ein „Schnitt“ gemacht werde, und das Geld nicht zurückverfolgbar sei. Die Herkunft des Geldes bleibe auf diese Weise im Dunkeln, während bei einer Überweisung die Herkunft offengelegt werde.

Den Transport von Liechtenstein nach Wien habe die Firma Loomis durchgeführt. Die Firma bietet laut Homepage Dienstleistungen im „Cash Management“ an.

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Konto "Karin" gehörte Plech, das sei "sonnenklar"

Der dritte heute befragte Zeuge, Tobias S., hatte ebenfalls nach dem Ausscheiden des Bankberaters Christoph W. von diesem die Betreuung eines Kontos übernommen: Das Konto "Karin" gehörte "sonnenklar" dem Makler Ernst Karl Plech, den er auch mit dessen Ehefrau und Sohn in Wien getroffen habe, schilderte der Bankberater - und stützte damit die Anklage. Denn der nun mitangeklagte Plech bestreitet, dass ihm das Konto "Karin" zuzuordnen sei, er habe es nur für Meischberger treuhändig verwaltet. Der Name Meischberger sei ihm nie untergekommen, und Plech habe dies auch nie in den Kundengesprächen mit ihm erwähnt, so der Zeuge. Wenn es so gewesen wäre, hätte es in der Bank dokumentiert werden müssen - was aber nicht der Fall war.