BP-Wahl: Strafverfahren gegen Villacher Bürgermeister
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl ein Strafverfahren gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eröffnet. Das bestätigte Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak laut einer Vorausmeldung vom Samstag gegenüber dem Nachrichtenmagazin profil.
Demnach wurde das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung mit Ermittlungen beauftragt. Albel war als Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde für die Leitung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai verantwortlich. Schon kurz nach dem Urnengang hatte das für Wahlen zuständige Innenministerium die Kärntner Stadt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil vermutet wurde, dass die Wahlkarten zu früh ausgezählt wurden.
Anfechtung
Bei seiner Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof, der sich derzeit mit der FPÖ-Anfechtung der Wahl beschäftigt, hatte der Bürgermeister vergangenen Donnerstag "Fehler" bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingestanden. Er bestätigte, dass diese bereits am Montag vor 9.00 Uhr gezählt wurden und verwies auf einen Beschluss aus dem Jahr 2013, wonach Vorarbeiten geleistet werden können.
Albels Anwalt rechnet "fix mit einer Einstellung des Verfahrens", wie er profil sagte. "Der Bürgermeister hat von den Vorgängen bei der Wahlkarten-Öffnung erst im Nachhinein erfahren. Hier fehlen der objektive und der subjektive Tatbestand." Laut dem Bericht haben sich die FPÖ und ihr Kandidat, der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer, dem Verfahren gegen Albel als Privatbeteiligte angeschlossen.