Politik/Inland

Ausgabenstopp für Krankenkassen: SPÖ prüft Verfassungsklage

Der türkis-blauen Bundesregierung steht eine rechtliche Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof ins Haus. Anlass ist jenes letzte Woche im Nationalrat überraschend beschlossene Gesetz, das ab sofort die Ausgaben der Krankenkassen einfriert. Demnach dürfen keine Bauvorhaben mehr in Angriff genommen werden, Leitungspositionen dürfen nur befristet besetzt werden. Dieses Gesetz ist unbefristet beschlossen, in den Erläuterungen steht jedoch, dass bestimmte Passagen zurückgenommen würden, sobald die von der Regierung geplante Kassenreform umgesetzt ist.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzestexts wurden verfassungsrechtliche Bedenken laut. Immerhin handelt es sich bei den Krankenkassen um Selbstverwaltungskörper, in deren Gebaren die Politik nur bedingt eingreifen darf.

Bald Entscheidung

Wie der KURIER erfuhr, dürfte nun tatsächlich das Höchstgericht aktiviert werden. Die SPÖ kann über ihre Bundesräte den Verfassungsgerichtshof einschalten, sobald das Gesetz in Kraft ist (also im Amtsblatt veröffentlicht ist). „Wir haben interne und externe Juristen beauftragt, eine Verfassungsklage zu prüfen“, sagt SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder zum KURIER. Zudem durchforste die SPÖ gerade die einschlägige Judikatur zum Thema Selbstverwaltung. Bis das Gesetz über den Ausgabenstopp in Kraft tritt, gibt sich die SPÖ noch Zeit für ihre Entscheidung. „Wenn wir Punkte finden, bei denen wir verfassungsrechtlich einhaken können, werden wir das tun und klagen“, sagt Schieder.

Der SPÖ-Politiker stößt sich nicht nur am Inhalt des Gesetzes – „dem Investitionsstopp und der Planungsunsicherheit bei den Krankenkassen“ – sondern auch an der „überfallsartigen Vorgangsweise“ im Nationalrat. Vor einer Klage will sich die SPÖ noch „mit den Betroffenen ins Einvernehmen setzen“.

Das wird eine leichte Übung, denn betroffene Krankenkassen prüfen bereits ihrerseits rechtliche Schritte. Die Sozialversicherung sieht aufgrund des Ausgabenstopps „Gefahr in Verzug“ für die Krankenversicherten, beispielsweise in Tirol und in Kärnten.

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Gefahr in Verzug

In Tirol könnte Ende 2018 ein vertragsloser Zustand mit den Ärzten entstehen, was bewirken würde, dass die Patienten beim Arztbesuch zahlen müssten, heißt es.

In Kärnten wiederum sei die Besetzung des Chefarztpostens gefährdet.

Könne man dem Höchstgericht „Gefahr in Verzug“ nachweisen, müssten sich die Verfassungsrichter schneller als üblich mit der anhängigen Materie befassen, heißt es aus der Sozialversicherung. Es würde also kein Verfahren mit jahrelanger Wartezeit auf ein Urteil.