Politik/Inland

Asylverfahren: Jeder dritte Negativbescheid ist falsch

Auf den ersten Blick sehen die Zahlen gut aus: 60.048 Asylentscheidungen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Vorjahr getroffen. Der Berg, der sich während der Flüchtlingswelle 2015/’16 angehäuft hat, ist so gut wie abgebaut. 23.628 Fälle liegen derzeit beim BFA.

Auf den zweiten Blick relativiert sich die Erfolgsbilanz: Drei Viertel der abgewiesenen Asylwerber haben laut Innenministerium im Vorjahr Beschwerde eingelegt, aktuell werden 16.443 Personen in der Grundversorgung finanziert, die gerade auf eine Entscheidung der zweiten Instanz warten.

Innenminister Herbert Kickl ermahnte am Montag die Rechtsberater, den Abgewiesenen „keine falsche Hoffnungen“ zu machen.

Nur: So falsch sind die Hoffnungen gar nicht, denn das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat 2017 immerhin 36 Prozent der angefochtenen Entscheidungen des BFA aufgehoben bzw. abgeändert (lt. BVwG eine Hochrechnung, die endgültige Bilanz liegt noch nicht vor). Vereinfacht heißt das: Mehr als jeder dritte Negativbescheid wurde von einem Richter revidiert.

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"Fehlerquote"

Nun stellt sich die Frage: Arbeitet das BFA so schlampig? Grundsätzlich dürfe man die 36 Prozent nicht als „Fehlerquote“ interpretieren, heißt es beim BVwG, das quer durch alle Bereiche rund 32 Prozent der Behördenentscheidungen abgeändert hat. Asyl ist aber der mit Abstand größte Bereich.

Oft sei es das schlicht eine Frage der Beweiswürdigung. Etwa, dass ein Richter die Schilderung einer Fluchtgeschichte für glaubwürdiger hält als der Beamte vor ihm. Er kann dann selbstständig Asyl bzw. subsidiären Schutz oder einen Aufenthaltstitel gewähren. Bei groben Verfahrensfehlern wird der Fall zur Gänze an das BFA zurückverwiesen – mit der Aufforderung, nochmals zu ermitteln.

Wo genau die Fehler sind, wird nicht kommuniziert. Die Grünen Bundesräte David Stögmüller und Ewa Dziedzic wollen es aber genau wissen und stellen jetzt parlamentarische Anfragen an das Innen- und Justizministerium. „Die hohe Zahl ist erschreckend, wundert uns aber nicht. Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass zum Beispiel Fehler bei der Übersetzung passieren, die sich negativ auf das Verfahren auswirken“, sagt Stögmüller zum KURIER. Unter den 1381 BFA-Mitarbeitern gibt es angeblich nur rund 600 so genannte „Case Owners“, die im Vorjahr 60.048 Entscheidungen getroffen haben. Die Behörde müsse arbeiten wie am Fließband, lautet die Kritik. Das Innenministerium weist das zurück: Die Mitarbeiter arbeiten „sehr gut“, zusätzliches Personal sei mittlerweile nicht mehr notwendig.

Stögmüller: „Asylverfahren sollen nicht nur schnell, sondern auch transparent und fair ablaufen. Deshalb wollen wir jetzt ein faktenbasiertes Bild darüber, wie die Behörde arbeitet und erwarten vom Innenminister, dass er aktiv wird.“ An den Zahlen sehe man auch, „wie wichtig das BVwG als unabhängige zweite Instanz ist“, betont der Grüne Bundesrat. Immerhin hängen von den Entscheidungen menschliche Schicksale ab.

Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden oder Fälle, bei denen Bescheide des BFA schon vor Ablauf der Frist zur anwaltlichen Stellungnahme erlassen worden sein sollen. In seinem jüngsten Wahrnehmungsbericht aus dem Vorjahr spart der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) nicht mit Kritik an Asylverfahren.

Die Juristen äußern den Eindruck, dass je nach Herkunft des Asylwerbers unterschiedlich aufwendige Ermittlungsverfahren durchgeführt würden – das sei in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich. Auffällig sei das bei Syrern bzw. Afghanen. Bei letzteren würden strengere Maßstäbe angelegt. Dazu käme, dass etwa die BFA-Außenstelle Wiener Neustadt restriktiver vorgehe als andere. So würde dort für eine Stellungnahme zur Einvernahme vor der Behörde nur eine siebentägige Frist eingeräumt. Das sei unverhältnismäßig kurz, der ÖRAK ortet sogar eine Verletzung des Grundsatzes auf Parteingehör.Im Innenministerium lässt man die Kritik nicht gelten. Dass es unterschiedlich intensive Prüfungen gibt, liege daran, dass es in Afghanistan auch sichere Regionen gebe. Syrien hingegen gelte per se als unsicher, erklärt Ressort-Sprecher Alexander Marakovits. "Wir schicken niemanden in eine Land oder eine Region, in der sein Leben in Gefahr ist." Die Außenstelle Wiener Neustadt arbeite innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Eine siebentägige Stellungnahmefrist sei allerdings im Sinne kürzerer Asylverfahren. Laut BMI dauerten diese 2017 bei Altfällen 16 Monate, 40 Prozent der Fälle seien in unter sechs Monaten abgearbeitet worden. Zuletzt dauerten sie im Schnitt knapp sieben Monate.