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Aktenlieferung abgeschlossen: Finanzminister bringt viertes Gutachten

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Finanzminister Gernot Blümel hat am Freitag das insgesamt vierte Gutachten beigebracht, das die Vorgangsweise des Finanzministeriums bezüglich der vielfach kritisierten Aktenlieferung an den Ibiza-Untersuchungsausschuss darlegt. In dem 43 Seiten umfassenden Gutachten von Binder Grösswang, das dem KURIER vorliegt, heißt es unter Punkt 4 des Executive Summarys:

"Die gewählte Vorgangsweise, die Selektion der privaten Dateien und Kommunikation sowie die Auswahl der vorlagepflichtigen Akten und Unterlagen durch die Bediensteten selbst vornehmen zu lassen, steht im Einklang mit den dienstrechtlichen Vorschriften und gewährleistet den aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers zu beachtenden Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bediensteten."

Unter Punkt 5 wird in dem Gutachten angeführt: "Ein inhaltlicher Zugriff auf E-Mails von Bediensteten zur Überprüfung der Erfüllung der vollständigen Vorlage von Unterlagen an einen UA ist wohl generell unzulässig. 6. Auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist die Vorgangsweise der Informationserhebung im BMF zur Vorlage an den Ibiza-UA zulässig und im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO."

Wie kurz vor der Pressekonferenz bekannt wurde, hat das Wiener Straf-Landesgericht zuvor die vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umfassten Akten und Daten aus dem Finanzministerium am Freitag dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übergeben.

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Wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen mitteilte, ist er von der zuständigen Richterin darüber informiert worden. Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte an, Lehren aus dem Vorgang zu ziehen.

Der Bundespräsident dankte in der Aussendung der zuständigen Richterin und dem Präsidenten des Landesgerichts, Friedrich Forsthuber, sowie allen Mitwirkenden für die zügige Erledigung. Damit sei die vom VfGH beauftragte Exekution abgeschlossen, hieß es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform

Blümel selbst bestätigte in der am Freitag kurzfristig einberufenen Pressekonferenz die Abwicklung der Causa. "Damit endet nicht nur ein langwieriger, sondern auch ein rechtlich einzigartiger Vorgang", meinte er dazu. Der Prozess der Abwicklung sei im Ressort über Jahre etabliert und nicht neu gewesen. Insgesamt habe man 26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform an den Untersuchungsausschuss geliefert.

Parallel hat der Finanzminister den Vorgang auch noch einmal von der Kanzlei Binder Grösswang rechtlich überprüfen lassen, sagte er. Als Dienstgeber müsse er sich nämlich an klare gesetzliche Vorgaben halten, etwa dienstrechtlich. So sei es nämlich etwa nicht erlaubt, die Postfächer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu durchsuchen. Auch könne man nicht einfach nachschauen, ob die Korrespondenz nun privat sei oder nicht. Eine Durchsuchung wäre so etwas wie Zensur, so Blümel.

Keine Mails von Blümel 

Zum Inhalt der gelieferten Daten meinte Blümel, es gebe darunter weder Mails von ihm selbst, noch beträfen diese seine Amtszeit. "Ich bin ein überzeugter Demokrat und Patriot", meinte der Finanzminister, der sich der Verfassung verpflichtet fühlt. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, entschuldigte er sich abermals dafür. Die Aktenlieferung sei aber nicht das Ende des Prozesses. Man wolle - gemeinsam mit anderen Ministerien - für zukünftige Aktenlieferungen die Lehren aus der Causa ziehen, kündigte er an.

Blümel bedankte sich auch bei Bundespräsident Van der Bellen für dessen umsichtiges Vorgehen, ebenso der ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger. Dieser forderte gegenüber der APA die Opposition gleich ein weiteres Mal auf, sich nicht nur bei den Mitarbeitern des Finanzressorts zu entschuldigen, denen man Fehlverhalten vorgeworfen habe. Auch bei Blümel selbst sollte dies getan werden. Abermals sprach Hanger von versuchten Skandalisierungen vor allem der SPÖ und der NEOS und sieht ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument beschädigt.

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Eine Entschuldigung kam von SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer erwartungsgemäß nicht. Stattdessen warf er dem Finanzminister vor, die Schuld auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schieben. "Blümel hat es versucht zu verklausulieren, aber der sachliche Kern seiner heutigen Stellungnahme war das Eingeständnis, dass er gegen die Regeln der Verfassung, den Auftrag des VfGH, die Aufforderung des Bundespräsidenten verstoßen hat, indem er dem Parlament relevante Akten nicht geliefert hat. Nach so einem Eingeständnis bleibt Blümel noch der sofortige Rücktritt", meinte er noch.

Wie es zur Exekution kam

Ausgangspunkt des Prozesses war ein Erkenntnis des VfGH vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Blümel aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

In einer Aussendung des Bundespräsidenten hieß es kurz vor der Pressekonferenz von Gernot Blümel, die zuständige Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien, die mit der Exekution des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. März 2021 betraut ist, habe Alexander Van der Bellen davon informiert, dass die vom Erkenntnis umfassten Akten und Daten am Freitag an den U-Ausschuss übergeben wurden.

"Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet. Damit ist die vom VfGH beauftragte Exekution abgeschlossen. Der Bundespräsident dankt der zuständigen Richterin und Präsident Friedrich Forsthuber vom Landesgericht für Strafsachen sowie allen Mitwirkenden für die zügige Erledigung", heißt es in der Aussendung weiter. 

Danach gefragt, um welche Daten es sich handelt, sagt Blümel, das wisse er nicht.