Politik

Gewalttäter verlieren Führerschein

Es dürfte sich noch nicht bis zu allen Richtern herumgesprochen haben: Gewalttätern ist der Führerschein abzunehmen. Deshalb sah sich der Oberste Gerichtshof veranlasst, in einem Grundsatzurteil die Umsetzung der Bestimmung einzumahnen.
Es geht um die Verkehrszuverlässigkeit. Wer eine Straftat gegen Leib und Leben bzw. die sexuelle Integrität verübt, gilt (unter anderem) nicht als zuverlässig und verliert die Fahrerlizenz.

Ein Kärntner wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Der zuständige Richter ließ einen Eintrag im Vorstrafenregister vornehmen, das Verkehrsamt verständigte er jedoch nicht. Die Behörden machten einander auf den Fall aufmerksam und der Richter wurde ersucht, eine Urteilsabschrift zu übersenden. Herr Rat weigerte sich mit der Begründung, keinen Zusammenhang zwischen dem Prozess und der Verkehrszuverlässigkeit des Verurteilten erkennen zu können.

Ach nein? Ein Blick ins Gesetz hätte genügt. Darin ist von der "Sinnesart" eines Gewalt- oder Sexualstraftäters zu lesen, die sich mit dem geforderten rücksichtsvollen Verhalten beim Lenken von Fahrzeugen nicht verträgt. Der Richter aber schaltete auf stur, forderte vom Verkehrsamt eine "Darlegung der Tatsachen", welche dessen "rechtliches Interesse begründen" und unterließ die Aktenübermittlung.

Auslegung

Die Generalprokuratur (oberster Gesetzeshüter des Staates) schaltete sich ein, brachte den Fall vor das Höchstgericht, das dem Richter eine Gesetzesverletzung ankreidete und ihn zur Aktenübermittlung an die Polizei anhielt. Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, so steht im OGH-Urteil (zitiert in der ZVR , Manz), ist gewiss ein Grund zur Entziehung der Lenkberechtigung.

Welche Kriterien gelten überhaupt bei der Entscheidung?
Auslegungssache, da herrscht selbst innerhalb der Justiz keine Einigkeit.
Der Taxler, der seine Freundin im Streit rempelte, so dass sie unglücklich gegen den Kasten stieß und sich eine Rippe prellte, verlor deshalb eineinhalb Jahre danach für 18 Monate den Schein. Das kostete ihn den Job.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), bei dem man sich als Betroffener beschweren kann, steht Führerschein-Abnahmen jedoch kritisch gegenüber.

Ein Wiener war bereits fünf Mal wegen Körperverletzung vorbestraft. Als er ein sechstes Mal zuschlug, wurde ihm der Führerschein abgenommen. Der VwGH hob diesen Beschluss mit der Begründung auf, dass der sechste Vorfall mit Diversion (also ohne formelle Strafe) abgehandelt wurde und keine "gesamthafte Zusammenschau" des bisherigen Fehlverhaltens als Grund für den Entzug der Fahrlizenz herangezogen werden dürfe.

Auch dass ein Steirer bereits acht Verkehrsstrafen angesammelt hatte (darunter Fahren bei Dunkelheit ohne Licht sowie Behinderung eines Einsatzfahrzeuges) und dann auch noch wegen der "Gaude" sein Auto auf Schneefahrbahn ins Schleudern brachte, ließ den VwGH kalt. Letzteres lag zwei Jahre zurück, deshalb durfte der Witzbold den Schein behalten.

Auch Dealer und Räuber betroffen
Unzuverlässig
Das Führerscheingesetz listet im § 7 auf, welche Tatbestände gegen die Verkehrszuverlässigkeit sprechen können: Das sind das Lenken eines Kraftfahrzeugs oder strafbare Handlungen unter Alkohol oder Drogen, gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität, Entführung, Raub, Dealen etc.

Transportmittel
Aber auch wer sich wegen der "erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind", einer strafbaren Handlung schuldig macht,
riskiert den Führerschein.
Damit ist zum Beispiel der Einbrecher gemeint, der seine Beute mit dem Fahrzeug vom Tatort wegtransportiert. Oder auch der motorisierte Drogenschmuggler.