Politik

Doppelnamen: Bindestrich für alle

Herr Müller und Herr Mayer sind ein Paar. Das ist amtlich, seit sie ihre Partnerschaft am Standesamt eintragen haben lassen. Müller will Mayers Namen annehmen und seinen eigenen anhängen (oder voranstellen): Mayer-Müller also (oder Müller-Mayer).

So würde sich der neue Name schreiben, wenn Müller in einer (heterosexuellen) Ehe leben würde und den Namen seiner Frau angenommen hätte. Weil es sich aber um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft handelt, bekommt er keinen Bindestrich und muss sich Mayer Müller oder Müller Mayer nennen.

Eine Erfindung des Innenministeriums, welches die Standesbeamten mittels Erlässen darin schulte, nur ja keinen Bindestrich zwischen die Namen zu setzen. Schließlich müsse es eine Unterscheidung geben zwischen Familiennamen, wie in heterosexuellen Beziehungen, und bloßen Nachnamen, wie in gleichgeschlechtlichen. Ein Grazer beschwerte sich dagegen, dass er dadurch der Verwirrung und Lächerlichkeit ausgesetzt sei, während verschiedengeschlechtliche Partner "davon verschont bleiben".

Genau mit dieser als Diskriminierung verurteilten Abgrenzung räumt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun auf und reklamiert den Bindestrich hinein. Durch dessen Fehlen und die ungewöhnliche Aufzählung zweier Namen würde für jedermann sofort ersichtlich, dass es sich um einen Homosexuellen handelt. Dieses Zwangsouting widerspricht der Absicht des Gesetzgebers, mit Ausnahme der gemeinsamen Elternschaft die eingetragene Partnerschaft und die Ehe gleich auszugestalten.

Das Höchstgericht hat noch eine Erkenntnis zur Thematik erlassen, und zwar gegen die Beschwerde eines heterosexuellen Paares, dem die eingetragene Partnerschaft verwehrt wurde. Die Eltern einer erwachsenen Tochter fühlen sich gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren diskriminiert.

Spielraum

Ihnen stehe - wie allen heterosexuellen Paaren - die Ehe offen, wird vom VfGH begründet, während für gleichgeschlechtliche eben das Instrument der eingetragenen Partnerschaft geschaffen wurde. Dieser Gestaltungsspielraum komme dem Gesetzgeber zu.

Beide Fälle hat der Anwalt und Vorkämpfer für die Homosexuellen-Rechte, Helmut Graupner, vertreten. Er hat ein "lachendes und ein weinendes Auge": In der Begründung für den Bindestrich habe der VfGH klar gemacht, dass gleichgeschlechtliche Paare genau so eine Familie gründen können, der auch ein Familienname (und nicht nur ein Nachname) zusteht, wie heterosexuelle. Graupner meint, dass nun "eine Diskriminierung nach der anderen fallen wird".