Das Elend in der Hundefabrik
Von Nihad Amara
Ma, is' der liab." Der beige Mops entzückt Jung und Alt. Das Hundebaby sitzt da, schaut seine Betrachter mit einem vernebelten Blick an, und bekommt permanent zu hören, wie "süß" es nicht sei. Der "Süße" kann gekauft werden. Der Vierbeiner sitzt in einer Filiale des Zoofachhändlers "Cats & Pets" in der Vösendorfer SCS.
Was die Zaungäste nicht wissen: Der Vierbeiner stammt aus einer ungarischen Hinterhof-Zucht, verbrachte seine ersten Lebenswochen vermutlich in einem Verschlag. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten und der KURIER recherchierten die Herkunft des Tieres, besuchten als Großhändler getarnt den Züchter und fanden dort Bedingungen vor, die nach dem heimischen Tierschutzgesetz verboten wären. Erst seit 2008 dürfen Zoofachhändler, ganz legal, aber unter strengen Auflagen (siehe Info unten) Hunde-Welpen in ihr Sortiment aufnehmen . Ziel des Gesetzgebers war es, den illegalen Kofferraum-Verkauf von oft kranken Welpen aus Ungarn, der Slowakei oder Tschechien zu unterbinden.
Ob das gelang, ist fraglich. Berichte von Tierschützern legen nahe, dass viele Zoofachhändler ihre Ware "Hund" im Osten kaufen - zu Dumpingpreisen, bei den selben unseriösen Hinterhof-Züchtern.
Der Geschäftsführer von "Cats & Pets" hat auf wiederholte Anfragen bisher nicht reagiert. Im Impfpass des beigen Mops fand sich die Adresse eines landwirtschaftlichen Anwesens in Südungarn, rund 390 Kilometer von Wien entfernt.
Grüne Fassade, blühender Garten und ein neuwertiger Wagen in der Einfahrt. "Hallo, verkaufen Sie Hunde?", fragt Marcus Müller von den Vier Pfoten über den Zaun. Der gebürtige Bayer ist der Chef-Rechercheur von Vier Pfoten. "Ja", übersetzt eine Dolmetscherin die Antwort den ungarischen Hausherren. Zwei versteckte Kameras laufen mit. Der Hinweis, "wir sind Händler und wollen regelmäßig Hunde kaufen", steigert die Gastfreundschaft des Hausherren. Seine Frau, die Züchterin, streckt uns lächelnd die Hand entgegen. "Wie viele Hunde wollen Sie?"
Aus dem Häuschen
"Wir wollen regelmäßig kaufen. Können wir die Tiere sehen?" Die Frau führt uns in einen Verschlag. Der Geruch von Kot und Urin liegt in der Luft. Links und rechts säumen Holz-Boxen die Wände. Darin vegetieren mehrere Muttertiere mit ihren Welpen dahin. Sie haben kaum Licht, sitzen auf durchnässtem und dreckigem Zeitungspapier und sind völlig aus dem Häuschen. "Das zeigt, dass sich niemand mit den Tieren beschäftigt. Sie sind den ganzen Tag über in einem Dämmerzustand", sagt Müller nach dem Besuch. "Welche Rassen haben Sie?", will der Tierschützer wissen. Die Züchterin: "Alles, was Sie wollen! Chihuahuas, Pekinesen, Mopse, Yorkshire Terrier, ..."
"Sechs Wochen" ist der Mops alt, den sie uns entgegen hält. "Wollen Sie ihn?" In Österreich dürfen Welpen erst ab acht Wochen verkauft werden. "Tiere, die zu früh von ihrer Mutter wegkommen, sind psychische und physische Krüppel", erklärt Müller. Den Hunden fehle der Immunschutz, sie seien verhaltensauffällig. In Ungarn ist das jedoch legal.
"Junge Tiere"
Wir klappern noch andere Verschläge ab, sehen weitere Welpen, rund 20 Muttertiere und zehn Rüden, bevor es ans Geschäft geht. In einem Block führt die Frau Buch: Auf rund 200 Welpen komme sie heuer. Abnehmer kämen auch aus Italien. "Den Kunden ist es wichtig, dass die Tiere jung sind", erzählt sie.
Müller schätzt, dass allein in Südungarn in Hunderten Hinterhöfen Welpen "produziert" werden. "Die Gewinnspanne für den Zoofachhandel ist riesig", erzählt er. Immerhin koste ein Mops hier 150 Euro, in einer Zoofachhandlung ist er ab 800 Euro zu bekommen.
Müller kündigt an, noch das "Okay" von seinem Chef einzuholen, um sich dann zu melden. Die Züchterin ist sichtlich zufrieden, warnt uns aber vor: "Wissen Sie, es kommt Weihnachten. Da sind dann alle Hunde weg."
Gesetz: Strenge Regeln für Verkauf
Das Bundestierschutzgesetz (Fassung 2008) legalisiert den Verkauf von Welpen durch den Zoofachhandel. Damit wollte der Gesetzgeber den illegalen Welpenhandel unterbinden.
Betriebe brauchen eine Genehmigung und einen Vertrag mit einem "Betreuungstierarzt", der die Tiere untersuchen muss und betreut. Genaue Vorschriften wurden in der Tierhaltungsgewerbeverordnung getroffen.
Unter anderem müssen Tiere acht Wochen alt sein, außerhalb der Geschäftszeiten versorgt und in sauberen, von allen Seiten geschlossenen Räumen untergebracht werden. Die Händler benötigen Fachkenntnisse uvm.