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Kein Weg nach Österreich: Oleksandr, Tochter Yeva. © Bild: /Privat
Ukraine/Österreich
17.09.2014

Familie aus Ukraine darf nicht nach Österreich

Auch mit Einladung und Rückflugticket bekommen Menschen aus der Kampfzone kein Visum für Österreich.

Die Schwarzmeer-Stadt Mariupol war in der Vorwoche Brennpunkt des Krieges in der Ostukraine. Während die mit schweren russischen Waffen aufgerüsteten Separatisten gegen die Hafenstadt anrannten, hatten es drei ihrer Bewohner in letzter Minute nach Kiew geschafft. Ganna, ihr Lebensgefährte Oleks und die fünfjährige Tochter Yeva wurden bei der österreichischen Botschaft vorstellig. Da sie in ihrer Heimatstadt keine Visa-Anträge stellen konnten, war die mühsame Reise in die Hauptstadt unumgänglich.

Ein Freund aus Wien, der zuvor Gast bei ihnen in Mariupol gewesen war, hatte sie jetzt im Gegenzug nach Österreich eingeladen. "Ich hatte ihnen in diesem Jahr mehrfach vorgeschlagen, wenigsten für ein paar Wochen dem Krieg zu entkommen", erzählt Raimund Schallauer dem KURIER, "aber erst als die Situation wirklich gefährlich wurde, willigten sie ein."

Verdacht auf Aufenthalt

Für einen solchen Besuch sind jede Menge Hindernisse zu überwinden: Persönliche Einladung, Nachweis von Unterbringungs-Möglichkeiten, Übernahme finanzieller Garantien, Tickets für Hin- und Rückflug. Schallauer, im Beruf Lehrer an einer höheren Schule in Wien, überwand sie alle. Ausgestattet mit allen Unterlagen reichten die drei ihren Visa-Antrag ein. Dass sie dabei nach eigener Auskunft grob behandelt wurden und den Antrag nur gegen Widerstand der Beamten einreichen durften, war Nebensache.

Wirklich schwerwiegend waren dagegen die Entscheidungen der österreichischen Botschaft: Man klassifizierte die Familie, weil sie nach Kiew gereist war, als IDPs, also als im Inland flüchtige Personen, und unterstellte ihnen (siehe nebenstehendes Faksimile) mangelnden Willen, Österreich nach Ablauf des Visums wieder zu verlassen. Die Botschaft verlangte eine Stellungnahme zu den – für alle drei wortgleich formulierten – Vorwürfen. Obwohl die Familie diese – gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung Schallauers – fristgerecht abgaben, wurde das Visum abgelehnt. Unwiderrufliche Entscheidung.

Einhaltung der Gesetze

Für den Lehrer ein völlig unverständliches und menschenverachtendes Vorgehen. Das Außenministerium in Wien sieht das Vorgehen dagegen schlicht als Einhaltung der Gesetze durch die Beamten. Falls nur Verdacht bestehe, dass die beantragte Reise nicht nur touristisch sei, sondern möglicherweise ein dauerhafter Aufenthalt geplant sei, müsse der Antrag abgelehnt werden.

Dass die Familie aus einem Kriegsgebiet komme, spiele bei diesem Antrag keine Rolle. Ein etwaiger Asylantrag als Kriegsflüchtling – den diese Familie nie geplant hatte – ist allerdings auch nicht möglich. Ein solcher kann nur in Österreich beantragt werden – und dorthin kommt man als Ukrainer ohne Visum nur illegal.