Samsung wegen Werbung für wasserdichte Handys verklagt
Von Armin Arbeiter
Mit dem Smartphone in den Pool oder sogar ins Meer? Entsprechende Werbeanzeigen könnten den südkoreanischen Handyhersteller Samsung teuer zu stehen kommen. Die australische Wettbewerbsbehörde ACCC hat die heimische Samsung-Tochter verklagt, weil die Werbung Konsumenten ihrer Ansicht nach in die Irre führt.
Mehrere Handys seien beim Einsatz im Wasser beschädigt worden und Samsung habe entsprechende Gewährleistungsansprüche abgelehnt. Samsung betont dagegen, australisches Recht eingehalten zu haben und allen Gewährleistungsverpflichtungen nachgekommen zu sein.
Jeder seit September 2018 begangene Verstoß könnte eine Strafe von bis zu 10 Mio. Australische Dollar (6,2 Mio. Euro) nach sich ziehen. Früher begangene Verstöße können mit bis zu 1,1 Mio. Australische Dollar geahndet werden.
Samsungs Angaben zur Wasserbeständigkeit standen bereits 2016 in der Kritik. Einem US-Verbrauchermagazin zufolge patzte das so beworbene Galaxy S7 bei Tauchtests. Samsung führte das damals auf einen Fehler in der Produktion zurück, der nur eine kleine Zahl von Geräten betroffen habe und schnell behoben worden sei. Im Internet berichteten Kunden allerdings weiterhin von Problemen. Der Konkurrenzkonzern Sony hatte 2017 eine US-Sammelklage wegen ähnlicher Ansprüche bei Xperia-Smartphones beigelegt und Rückerstattungen bei Ausfällen zugesagt.
Samsung wehrt sich
Die Auswirkungen von Pool- oder Salzwasser auf die Smartphones seien nicht ausreichend getestet worden, heißt es in der Klage. Samsung impliziere mit der Werbung, dass die Galaxy-Handys für den Gebrauch in jeder Art von Wasser geeignet seien, erläuterte der ACCC-Vorsitzende Rod Sims am Donnerstag. „Das ist aber nicht der Fall.“ Samsung drohen nun Bußgelder von mehreren Millionen Dollar. Der weltgrößte Smartphone-Hersteller wies die Vorwürfe zurück.
Es ist die erste Klage einer großen Aufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang. Im Fokus stehen mehr als 300 Werbeanzeigen, die nach Ansicht der australischen Behörde gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Sie zeigen, wie Galaxy-Handys etwa auf dem Boden eines Schwimmbeckens oder im Meer benutzt werden. Samsung habe sich damit einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, argumentieren die Kläger.