Fekters Schlacht ums Bankgeheimnis
Offiziell gab Maria Fekter beim Finanzminister-Treffen in Dublin wieder einmal die eiserne Lady: „Österreich hält am Bankgeheimnis fest“, sagte sie Freitagfrüh der Presse. Ob man als letztes Land in der EU beim automatischen Informationsaustausch von Bankdaten mitmache, sei „noch nicht entschieden – und vordergründig auch nicht notwendig“.
Doch zu diesem Zeitpunkt könnte Fekter schon auf verlorenem Posten gestanden sein. Laut KURIER-Informationen wankte da Österreichs Bankgeheimnis bereits bedenklich. In Dublin machten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien ordentlich Dampf, setzten am Abend ein Treffen in kleiner Runde zum Thema Steuerbetrug auf die Tagesordnung.
„Wir sind in einem Prozess, der nicht mehr aufzuhalten ist“, sagte der französische Finanzminister Pierre Moscovici am Freitag – entschuldigte sich aber gleichzeitig für die Drohung, Österreich auf eine Liste der Steueroasen zu setzen.
Informationsaustausch
Aus Österreichs Regierungskreisen hieß es, Fekters zuständiger Sektionschef sei aktuell in Berlin, um mit seinem Gegenüber zu verhandeln. Den Letztstand kenne man aber nicht. Mit Verweis auf das Bankgeheimnis hatte Österreich bisher gemeinsam mit Luxemburg die EU per Veto daran gehindert, Verhandlungen über eine Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie mit Drittländern aufzunehmen. Beide Länder fürchteten, dann den „vollautomatischen Datenaustausch“ einführen zu müssen. Nach Luxemburgs Kehrtwende steht Wien allein da.
Noch am Donnerstag hatten Fekter und Vizekanzler Michael Spindelegger erklärt, man könne sich einen „vollautomatischen Datenaustausch mit ausländischen Steuerbehörden nicht vorstellen.“ SP-Kanzler Werner Faymann hatte diese Woche zumindest Verhandlungen in Aussicht gestellt.
Heftiges Dementi
Finanzministerin Maria Fekter ließ gegenüber dem KURIER aufs Heftigste dementieren, dass die Sache schon entschieden sei und verwies auf ihre Position vom Nachmittag: „Wir wollen keinen allgemeinen Kontenaustausch, wie das beispielsweise jetzt die fünf großen EU-Länder fordern“, sagte sie. Das Melden jeder Kontobewegung erzeuge nur einen „Datenfriedhof“. Man könne schon über eine Ausweitung der Zinsrichtlinie redem. aber das Bankgeheimnis dürfe nicht tangiert werden.
Doch das Ruder sollen zu dem Zeitpunkt bereits andere in die Hand genommen haben. Am Mittwoch liefen die Telefone heiß. Deutschlands Kanzlerin Merkel soll gemeinsam mit Finanzminister Schäuble Othmar Karas, den ÖVP-Abgeordneten und Vizepräsidenten des EU-Parlaments bearbeitet haben. Karas war nicht erreichbar, sein Sprecher meinte, es sei klar, dass es „im EU-Parlament eine ganz große Mehrheit für einheitliche Regeln gebe.“
Fekter versuchte am Freitag erneut, den schwarzen Peter bei den Steueroasen an Großbritannien abzuschieben. Doch sie könnte zu hoch gepokert haben. Aus Berlin hieß es: „Noch vor vier Wochen hätte sie einen hohen politischen Preis für eine Einigung haben können. Jetzt machen sich hier alle über die Armleuchter in Wien lustig.“
Bankgeheimnis: Besagt, dass Banken niemandem (etwa den Finanzämtern) Einblick in Konten gewähren dürfen, außer es läuft ein Strafverfahren oder eine richterliche Anordnung. Die Regelung gilt für Steuerinländer, für im EU-Ausland steuerpflichtige Kunden ist der Zugriff seit 2009 möglich.
Anonymität: Wurde auf Druck der OECD 2002 aufgehoben. Inzwischen gibt es keine Konten mehr, deren Verfügungsberechtigte nicht bekannt wären.
Automatischer Informationsaustausch: Alle EU-Staaten außer Österreich und (noch) Luxemburg informieren die Heimat-Finanzämter über Einkünfte ihrer Bürger.
Amtshilfegesetz: Ab 2014 wird Österreich die Heimat-Finanzämter von EU-Bürgern, die nicht in Österreich steuerpflichtig sind, über Einkünfte automatisch informieren.
Quellensteuer: Bei EU-Bürgern werden 35 Prozent der Zinserträge einbehalten und nach Abzug von Gebühren an ihr Heimatland überwiesen, allerdings ohne Bekanntgabe der steuerpflichtigen Person.
Kapitalertragssteuer (KESt): Derzeit werden 25 Prozent der Zinserträge einbehalten.