Politik

Aus für Invaliditätspension unter 50

Kommenden Dienstag steht die heikle Materie auf der Agenda des Sommerministerrats: Das im Budgetsparpaket beschlossene Aus der Invaliditätspension für unter 50-Jährige. SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer und VP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner werden den Gesetzesentwurf vorstellen.

Dem KURIER liegt der Entwurf bereits vor. Demnach sind ab 2014 für unter 50-Jährige folgende Neuerungen geplant.

Invaliditätspension bekommen nur noch dauerhaft Erwerbsunfähige.

Rehabilitationsgeld Wer länger als sechs Monate wegen Krankheit nicht arbeiten kann, bekommt jetzt eine befristete Invaliditätspension. Künftig gibt es statt dessen Rehabilitationsgeld für maximal zwei Jahre. Der Betreffende wird zudem von einem "Case-Manager" betreut. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wieder zu erreichen. Das Reha-Geld beträgt 60 Prozent des Brutto-Letztverdienstes.

Umschulungsgeld Der Berufsschutz bleibt. Aber: Wer etwa als gelernter Fliesenleger kaputte Knie hat und nur deshalb den Beruf nicht mehr ausüben kann, darf nicht mehr in die Invaliditäts­pension gehen. Es besteht bei Arbeitsfähigkeit die Pflicht, sich umschulen zu lassen. Über das neue Berufsfeld entscheidet ein neu aufzubauendes Kompetenzzentrum der Pensionsversicherungsanstalt. Die berufliche Rehabilitation muss dem Ausbildungsniveau entsprechen. Die Umschulung selbst organisiert das Arbeitsmarktservice (AMS). Zu einer Umschulung auf ein niedrigeres Ausbildungsniveau darf es gegen den Willen des Betroffenen nicht kommen. Der Fliesenleger hat ein Recht darauf, eine Lehre zu machen – etwa eine kaufmännische. Das Umschulungsgeld ist ein um 25 Prozent erhöhtes Arbeitslosengeld.

In beiden Fällen gilt, die Plicht, aktiv mitzuwirken. Wer das nicht tut, soll kein Geld bekommen. Es wird damit gerechnet, dass so rund 5500 Personen pro Jahr medizinisch oder beruflich rehabilitiert werden.

Dass die Regeln nur für unter 50-Jährige gelten sollen, stört Experten. Helmut Ivansits von der Arbeiterkammer: "Wir wollen ab 2014 ein einheitliches Recht für alle." Und noch etwas fehle: "Verpflichtende Umschulungsangebote für Hilfsarbeiter durch das AMS".

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