Meinung

Party-Zelt für die Henne

Die Hühner haben Ausgehverbot. Und bekommen ein Partyzelt.

Mag. Simone Hoepke
über Partyzelte

Partyzelt und Ausgehverbot – das passt zusammen wie der von Drogenexzessen gezeichnete Ozzy Osbourne und der unschuldige Vogerltanz. Gar nicht, könnte man meinen. Außer man ist zufällig Hühnerhalter.

Einzelne Geflügelbauern stellen ja seit neuestem gern Partyzelte auf. Für ihre Hühner, denen die sprichwörtliche Decke auf den Kopf fällt. Sie haben nämlich Ausgehverbot. Seit 10. Jänner – also seit einem geschlagenen Monat. Und das, obwohl sie nicht einmal etwas angestellt haben. Schuld sind – wie es halt oft bei Hausarrest ist – ganz andere.

Unter anderem eine Möwe, die in Salzburg vom Himmel gefallen ist und damit die Angst vor einer um sich greifenden Vogelgrippe weiter geschürt hat. Und noch ein paar Dutzend andere Vögel in freier Wildbahn im In- und Ausland, die mit dem H5N8-Virus infiziert waren. Seitdem gilt für alle Freilandhühner Hausarrest. Basta.

Falls Sie sich gerade fragen, woher die Freilandeier kommen, die noch gar nicht so lange in ihrem Kühlschrank liegen: Es gilt eine zwölfwöchige Übergangsfrist – erst nach ihrem Ablauf ist auch mit dem Freilandei Schluss. Wie es heuer mit den Ostereiern von glückselig durchs Gras laufenden Hennen ausschaut, ist derzeit noch nicht geklärt.