Angriff abgewehrt
Die heimische Pickerlüberprüfung bleibt trotz anderer EU-Pläne jetzt wohl bei den Werkstätten. Trotzdem könnte eine Reform nicht schaden.
Nachdem eine Änderung nach deutschem Vorbild abgewendet wurde, sollte man nicht zur Tagesordnung übergehen.
Dass Reparatur und Kontrolle des Fahrzeugzustandes nicht in derselben Hand liegen sollten, ist nachvollziehbar. Eigenständige Prüfbetriebe, die weder an der Reparatur beanstandeter Mängel verdienen, noch sich wie ein Kfz-Betrieb von Stamm-Kunden unter Druck gesetzt sehen können, haben in der Theorie durchaus Vorteile. In Deutschland funktioniert die Gewaltentrennung seit Jahren und hat Prüfkonzerne wie etwa den TÜV groß werden lassen.
Kein Wunder also, dass die heimische Praxis, das Pickerl auch bei zertifizierten Werkstätten machen zu können, als europäischer Anachronismus dargestellt werden kann.
Dass sich dieses System seit gut 40 Jahren bewährt hat, ist jedoch bei näherem Hinsehen auch nicht von der Hand zu weisen. Ohne statistisch erkennbare Mängel in der Verkehrstauglichkeit des Fuhrparks hervorgerufen zu haben, ist es für die Konsumenten wesentlich praktischer und preiswerter. Von den Vorteilen für ein breit aufgestelltes Händler- und Werkstättennetz ganz zu schweigen.
Nachdem die Gefahr einer EU-weiten verpflichtenden Änderung nach deutschem Vorbild im Verkehrsausschuss der EU abgewendet werden konnte, sollte man bei uns jedoch nicht gleich zur Tagesordnung übergehen.
Eine Reform der gestaffelten Überprüfungsintervalle hin zum früher üblichen Jahres-Pickerl für alle wäre angesichts der durch immer längere Wartungsintervalle oft jahrelang ohne Kontrolle betriebenen Neuwagen zumindest diskussionswürdig.